2u
Auf die Konfirmation kann bei Aufstellung des Lektionsplans für das Winter-Halb-
jahr nur dann Rücksicht genommen werden, wenn die Eltern die Konfirmation ihrer Söhne in die Lehrzeit der Tertia verlegen.
Die Abmeldung eines Schülers kann nur von dem gesetzlichen Vertreter mündlich
oder schriftlich bei dem Direktor bewirkt werden. Erfolgt dieselbe nicht spätestens in
der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche, so hat der Abmeldende das Schulgeld für ein weiteres Vierteljahr zu zahlen.
Die Wahl der Wohnung bedarf für auswärtige Schüler der vorher einzu- holenden Genehmigung des Direktors. Bietet die Wohnung für die gesunde Ent. wickelung eines Schülers keine Bürgschaft, so orduet der Direktor einen Wohnungswechsel an-
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Schüler nach der Versetzung in die höhere Klasse die in der vorhergehenden Klasse gebrauchten Lehrbücher nicht veräussern dürfen, da diese, vor allem die Lehrbücher in den Sprachen und die Schriftsteller, auch später noch gebraucht werden.
Der Königliche Gymnasialdirektor Prof. Marxhausen.


