Jahrgang 
1915
Einzelbild herunterladen

V. Stiftungen und Unterstützungen.

Die Zahl der Freischüler betrug in diesem Jahre 16, die Summe des erlas- senen Geldes 1436,25 Mk.

Aus den Zinsen derStiftung früherer Schüler erbielten je 40 Mark die Unter- primaner Dienstbach, Thomac, W. Quast, je 30 Mk. die Obersekundaner Wicke u. Lehr. Das Kapital beträgt zur Zeit 5964 Mk.

1 VI. Mitteilungen an die Eltern und Schiller. Mittwoch, den 31. März wird das Schuljahr geschlossen werden. 1 Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 15. April 1915. An diesem Tage findet von morgens 8 Uhr ab auch die Aufnahmeprüfung statt. Der Unterricht beginnt Freitag, den 16. April, um 7 Uhr.

Bei der Anmeldung sind die Zeugnisse über den bisherigen Unterricht, ein Ge- burts- oder Taufschein und ein Impfschein, oder nach zurückgclegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein vorzulegen. Schüler, welche bereits eine höhere Schule besucht haben, müssen ein vorschriftsmässiges Abgangszeugnis dieser Schule beibringen.

Für die Aufnahme in Sexta wird verlangt:

1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, 2. eine leserliche und reinliche Handschrift, 3. Fertigkeit, Vorgesprochenes ohne grobe Febler gegen die Rechtschreibung in deut- scher oder lateinischer Schrift nachzuschreiben, 4. Sicherbeit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen. Das Schulgeld beträgt jährlich 130 Mark für die unteren, 150 Mark für die oberen Klassen und ist vierteijährlich vorauszuzahlen. Das Eintrittsgeld beträgt 9 Mark.

Die Ferienordnung ist folgende: Ostern 1915 vom 31. März bis 15. April, Pfingsten vom 21. Mai bis 28. Mai, Sommer vom 2. Juli bis 3. August, Herbst vom 28. Septem- ber bis 14. Oktober, Weihnachten vom 21. Dezember bis 5. Januar 1916. Schluss des Schuljahres 14. April 1916. Die Daten bezeichnen die Tage des Schlusses und des An fangs des Unterrichts.

Die Sprechstunden der Lehrer sind aus dem am schwarzen Brett im Flur des Gymnasial-Hauptgebäudes angchefteten Verzeichnis zu erschen. Auch zu anderen Zeiten sind die Lehrer bei rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zu sprechen. Eine solche An- meldung ist im Interesse der Eltern auch bei Besuch der Sprechstunde erwünscht, damit den Klassenleitern die Möglichkeit gegeben ist, vorher mit den Fachlehrern Rücksprache zu nehmen. Nur dann können sie umfassende Auskunft erteilen.

In den letzten drei Wochen vor der Anfertigung der Zeugnisse können Auskünfte über den Stand der Leistungen oder die Aussicht auf Versetzung nicht mehr gegeben werden.

3