in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche, so hat der Abmeldende das Schulgeld für ein weiteres Vierteljahr zu zahlen.
Die Wahl der Wohnung bedarf für auswärtige Schüler der vorher einzu- holenden Cenehmigung des Direktors. Bietet die Wohnung für die gesunde Ent- wickelung eines Schillers keine Bürgschaft, so ordnet der Direktor einen Wohnungs- wechsel an. 3
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Schüler nach der Versetzung in die höhere Klasse die in der vorhergehenden Klasse gebrauchten Lehrbücher nicht ver- zussern dürfen, da diese, vor allem die Lehrbücher in den Sprachen und die Schrift- steller auch später noch gebraucht werden.
Der Königliche Gymnasial-Direktor
Prof. Marxhausen.


