Jahrgang 
1914
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19.

V. Stiftungen und Unterstützungen.

Die Zahl der Freischüler betrug in diesem Jahre 1d, die Summe des erlassenen Geldes 1266,25 Mk.

Aus den Zinsen derStiftung früherer Schüler erhielten je 50 Mark die Ober- primaner Benner und Sattler, der Unterprimaner Waldschmidt und der Ober- sekundaner Dienstbach. Das Kapital beträgt zur Zeit 505! Mark.

VI. Mitteilungen an die Eltern und Schüler.

Sonnabend, den 4. April wird das Schuljahr geschlossen werden.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 21. April. An diesem Tage findet von morgens 8 Uhr ab auch die Aufnahmepriüfung statt. Der Unterricht beginnt Mittwoch, den 22. April um 7 Uhr.

Bei der Anmeldung sind die Zeugnisse über den bisherigen Unterricht, ein Geburts- oder Taufschein und ein Impfschein, oder nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein vorzulegen. Schüler, welche bereits eine höhere Schule besucht haben, müssen ein vorschriftsmässiges Abgangçszeugnis dieser Schule beibringen.

Das Schulgeld beträgt jährlich 150 Mark für die unteren, 150 Mark für die oberen Klassen und ist vierteljährlich vorauszuzahlen. Das Eintrittsgeld beträgt 9Q Mark.

Die Ferienordnung ist folgende: Ostern 191d vom 4. April bis 21. April, Pfingsten vom 20. Mai bis 5. Juni, Sommer vom 3. juli bis 4. August, Herbst vom 20. September bis 15. Oktober, Weihnachten vom 25. Dezember bis 5. januar 1915. Schluss des Schuljahres 31. März 1915. Die Daten bezeichnen die Tage des Schlusses und des Anfangs des Unterrichts.

Die Sprechstunden der Lehrer sind aus dem am schwarzen Brett im Flur des Gymnasial-Hauptgebäudes angehefteten Verzeichnis zu ersehen. Auch zu anderen Zeiten sind die Lehrer bei rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zu sprechen. Eine solche Anmeldung ist im Interesse der Eltern auch bei Besuch der Sprechstunde erwünscht, damit den Klassenleitern die Möglichkeit gegeben ist, vorher mit den Fachlehrern Rück- sprache zu nehmen. Nur dann können sie umfassende Auskunft erteilen.

In den letzten drei Wochen vor der Anfertigung der Zeugnisse können Auskünfte über den Stand der Leistungen oder die Aussicht auf Versetzung nicht mehr gegeben werden.

Auf die Konfirmation kann bei Aufstellung des Lektionsplans für das Winter- Halbjahr nur dann Rücksicht genommen werden, wenn die Eltern die Konfirmation ihrer Söhne in die Lehrzeit der Tertia verlegen.

Die Abmeldung eines Schülers kann nur von dem gesetzlichen Vertreter münd- lich oder schriftlich bei dem Direktor bewirkt werden. Erfolgt dieselbe nicht spätestens