Jahrgang 
1910
Einzelbild herunterladen

31

V.

Stiftungen und Unterstützungen.

1. Die Zahl der Preischüler betrug in diesem Jahre 15, die Summe des erlasssnen- Schulgeldes 1359 Mark.

2. Aus der Unterstützungsbibliothek wurden 166 Bände an 41 Schüler ausgeliehen.

3. DerStiftung früherer Schüler wurde von Herrn Forstmeister Krumhaar ein dankenswerter Beitrag zugewendet. Die Zinsen der Stiftung konnten in diesem Jahre zum ersten Male den Satzungen entsprechend verwendet werden. Es erhielten je 50 Mark der Oberprimauer Walter Göbel, der Unterprimaner Hermann Knörr und der Obersekundaner Fritz Feldhausen. Das Kapital beträgt zur Zeit 5810 Mark.

VI.

Mitteilungen an die Eltern und Schiller.

Samstag, den 19. März wird das Schul'ahr geschlossen werden. 8* 1 8

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 4. April. An diesem Tage findet von- morgens 8 Uhr ab auch die Autnahmeprüfung statt.

Bei der Anmeldung sind die Zeugnisse über den bisherigen Unterricht, ein Geburts- oder Taufschein und ein Impfschein, bezw. nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein. Wiederimpfschein vorzulegen. Schüler, welche bereits eine höhere Schule besucht haben, müssen ein vorschriftsmässiges Abgangszeugnis dieser Schule beibringen.

Das Schulgeld beträgt jährlich 130 Mark für die unteren, 150 Mark füc die oberen Klassen und ist vierteljährlich voranszuzahlen. Das Eintrittsgeld beträgt 9 Mark.

Die durch die Verfügung Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 15. Febr 1910

bis Ostern 1911 festgesetzte Ferienordnung ist folgende: Ostern 1910 vom 19. März bis

4. April, Pfingsten vom 13. bis 19. Mai, Sommer vom 1. Juli bis 2. August, Herbst vom 24. September bis 10 Oktober, Weihnachten vom 20. Dezember bis 4. Januar 1911, Ostern 1911 vom 5. bis 20. April: Die Daten bezeichnen die Tage des Schlusses und des Anfangs des Unterrichts.

Die Sprechstunden der Lehrer sind aus dem am schwarzen Brett im Flur des Gymnasial-Hauptgebäudes angehefteten Verzeichnis zu ersehen.

Auf die Konfirmation kann bei Aufstellung des Lektionsplans für das Winter-Halb- jahr nur dann Rücksicht genommen werden, wenn die Eltern die Konfirmation ihrer Söhne in die Lehrzeit der Tertia verlegen.