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Das Schulgeld beträgt 130 Mark für das Jahr und ist vierteljährig vorauszube- zahlen. Das Eintrittsgeld beträgt 9 Mark.
Gesuche um Befreiung vom Schulgeld sind vor Beginn des neuen Vierteljahres an den Direktor zu richten. Nur würdige Schüler finden Berücksichtigung.
Bei der Aufstellung des Lektionsplans für das Winterbalbjahr wird auf die Koufir- manden, soweit sie der Tertia angehören, entsprechende Rücksicht genommen. Es empfiehlt sich daher, die Konfirmation in die Lehrzeit dieser Klasse zu legen.
Diie Eltern derjenigen Schüler, welche nach Ausweis des Zeugnisses in dem einen oder anderen Fache noch Lücken haben, bitte ich sich unverzüglich mit dem betreffenden Fachlehrer, dem Ordinarius oder dem Direktor in Verbindung zu setzen, um diejenigen Mittel und Wege zu vereinbaren, die geeignet sind, dem Mangel abzuhelfen, ehe es zu spät ist. Zur Erleichterung des Verkehrs der Eltern mit den Lehrern der Anstalt sind besondere Sprechstunden angesetzt, deren Verzeichnis im Erdgeschoss des Gymnasial- Hauptgebäudes angebracht ist.
Die Abmeldung eines Schülers kann nur von den Eltern oder deren gesetzlichen Vertretern bei dem Direktor bewirkt werden. Erfolgt dieselbe nicht spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche, so hat der Abmeldende das Schulgeld für ein weiteres Vierteljahr zu zahlen.
Der Königliche Gymnasialdirektor Dr. Paulus.


