28
Von Herra Dr. Wolft in Breslau: Wolff, De Clausulis Ciceronianis. Von Herrn Professor Gropius: Eine grössere Anzahl von Büchern.
Il. Die Schülerbibliothek:
Vom Königlichen Provinzial-Schulkollegium: v. Deimling, Südwest-
afrika, 2 Exemplare. III. Für die Musikalien-Sammlung
wurden käuflich erworben: Hummel, Armeemärsche. Gläser, Schlachtgesang und Schlachtgebet der Deutschen,
Klavierauszug und Chorstimmen. Müler, Segenswunsch, Partitur, Klavierauszug, Chor- und Instrumentalstimmen.
Für das physikalische Kabinett wurden angeschafft:
Gieseler's Apparat zum Beweise der Erhaltung der Energie mit Vacuumröhre, eine elektrische Station, I Experimentierkasten, ein optischer Apparat nach Hartl und ein Accumulator.
VI. Stiftungen und Unterstützungen.
1. Die Zahl der Freischüler wührend des Rechnungsjahres 1906 betrug 16, die Summe des erlassenen Schulgeldes 1332,50 Mk.
2. Aus der Unterstützungsbibliothek wurden in diesem Schuljahr 192 Bücher an 52 Schüler der Anstalt ausgeliehen.
3. Der im Jahre 1897 von Vätern hiesiger Abiturienten zur Unterstützung un- bemittelter Schüler begründeten und von Königlichem Provinzial-Schulkollegium zu Cassel genehmigten„Stiftung früherer Schüler“ wurden auch in diesem Jahre namhafte Beträge zugewendet. Die Namen der Abiturienten und Schüler, deren Eltern in so dankenswer- ter Weise der unbemittelten Zöglinge unserer Anstalt gedachten, sind Walter Kühls, Jochen Hilmar von Wuthenau, Olarus Vömel, Erich Schultze, Otto Döhne, Robert Reichenheim, Friedrich Barnewitz, Werner von Jun gschulz-Roebern und Jo- sef Heymann. Die Höhe des von der Gymnasialkasse verwalteten Kapitals ist infolge-
dessen von 2970 auf 3860 Mark gestiegen. Den freundlichen Gebern sage ich im Namen der Anstalt herzlichen Dank.
VII. Mitteilungen an die Eltern und Schüler.
Samstag, den 23. März wird das Schuljahr geschlossen werden.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 8. April mit der Aufnahmeprüfung.
Bei der Anmeldung sind die Zeugnisse über den bisherigen Unterricht, sowie ein Geburts- und Impfschein, bezw. nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpf- schein vorzulegen. Schüler, welche bereits eine höhere Schule besucht haben, haben ein vorschriftsmässiges Abgangszeugnis beizubringen.


