Jahrgang 
1893
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Noch ungleich grösser ist der moralische Einfluss, welchen vornehmlich in kleinen und mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den höheren Schulen zu üben vermögen. Wenn die städtischen Behörden ihre Indig- nation über zuchtloses Treiben der Jugend mit Entschiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen, und wenn dieselben und andere um das Wohl der Jugend besorgte Bürger sich entschliessen, ohne durch Denunziation Bestrafung herbeizuführen, durch war- nende Mitteilung das Lehrerkollegium zu unterstützen, so ist jedenfalls an Schulorten von mässigem Umfange mit Sicherheit zu erwarten, dass das Leben der Schüler ausserhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtlosigkeit verfallen kann.

gez. Bosse. An sämtliche Königliche Provinzial-Schulkollegien.

Donnerstag den 23. März wird das Schuljahr mit einer gemeinsamen An- dacht sämtlicher Lehrer und Schüler der Anstalt geschlossen werden. An dieselbe schliesst sich die Verkündigung der Versetzung und die Austeilung der Zeugnisse durch die Ordi- narien an.

Die Osterferien dauern bis zum 9. April.

Montag, den 10. April findet von morgens 8 Uhr an die Prüfung der neu ange- meldeten Schüler statt. Dienstag, den 11. April morgens 7 Uhr wird das neue Schuljahr mit einer gemeinsamen Andacht eröffnet.

Bei der Anmeldung zur Aufnahme ist ein Zeugnis der bisherigen Lehrer, bezw. der bisher besuchten Schule, ferner ein Geburts- und Impfschein, von Schülern, die das 12. Lebensjahr zurückgelegt haben, auch ein Wiederimpfschein vorzulegen.

Auswärtige Schüler haben bei der Wahl der Wohnung den Direktor vorher zu befragen.

Der Königliche Gymnasialdirektor

Dr. Siegmund Paulus.