Jahrgang 
1893
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Nicolai in Berlin: Schillmann, Schule der Geschichte III und IV. Vandenhoeck& Ruprecht in Göttingen: Lattmann d Müller, Lateinische Grammatik, 7 Aufl.; Lattmann, Deutsche Grammatik, 7. Aufl. Hofmann in Gera: Polack, Das erste Geschichtsbuch. Freytag in Leipzig: Gerth, Griechische Schulgrammatik; Hensell, Griechisches Übungs- buch III. Gronau in Berlin: Ricken, Neues Elementarbuch der französischen Sprache.

II. Die Schülerbibliothek:

Von dem Herrn Verfasser: Kolb, Herzog Wilhelm von Nassau.

Von Herrn Dr. Gundlach: von Versen, Reisen in Südamerika.

Ausserdem schenkte Herr Hoflieferant J. C. Schmidt in Erfurt eine Kollektion von Abreisskalendern, auf den Gartenbau bezügliche Notizen enthaltend.

Allen denen, die uns mit Geschenken bedacht haben, statte ich hiermit im Namen der Anstalt den gebührenden Dank ab.

VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Gemäss einer Bestimmung des Herrn Unterrichtsministers vom 9. Mai 1892, mitge- teilt durch Königliches Provinzial-Schulkollegium am 19. Mai, wird nachstehender Auszug hierdurch veröffentlicht:

Auszug aus dem Cirkular-Erlasse vom 29. Mai 1880.

Die Strafen, welche die Schulen verpflichtet sind, über Teilnehmer an Verbindungen zu verhängen, treffen in gleicher oder grösserer Schwere die Eltern als die Schüler selbst. Es ist zu erwarten, dass dieser Gesichtspunkt künftig ebenso, wie es bisher öfters geschehen ist, in Gesuchen um Milderung der Strafe wird zur Geltung gebracht werden, aber es kann demselben eine Berücksichtigung nicht in Aussicht gestellt werden.

Den Ausschreitungen vorzubeugen, welche die Schule, wenn sie eingetreten sind, mit ihren schwersten Strafen verfolgen muss, ist Aufgabe der häuslichen Zucht der Eltern oder ihrer Stellvertreter. In die Zucht des Elternhauses selbst weiter als durch Rat, Mahnung und Warnung einzugreifen, liegt ausserhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule; und selbst bei auswärtigen Schülern ist die Schule nicht in der Lage, die unmit- telbare Aufsicht über ihr häusliches Leben zu führen, sondern sie hat nur deren Wirksam- keit durch ihre Anordnung und ihre Kontrolle zu ergünzen. Selbst die gewissenhaftesten und aufopferndsten Bemühungen der Lehrerkollegien, das Unwesen der Schülerverbindungen zu unterdrücken, werden nur teilweisen und unsicheren Erfolg haben, wenn nicht die Er- wachsenen in ihrer Gesamtheit, insbesondere die Eltern der Schüler, die Personen, welchen die Aufsicht über auswärtige Schüler anvertraut ist, und die Organe der Gemeindeverwal- tung, durchdrungen von der UÜberzeugung, dass es sich um die sittliche Gesundheit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltlos unter- Stützen.

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