Jahrgang 
1893
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Cassel, den 15. Juni 1892. Die Benutzung der Bade- und Schwimmanstalt des Gymnasiums soll auf die Lehrer und Schüler des Gymnasiums und der Landwirtschafts- schule beschränkt bleiben.

Cassel, 16. Juni 1892. Anempfehlung weiterer Schutzmassregeln(s. vorj. Progr. S. 15) gegen die Verbreitung der Tuberkulose.

Cassel, 2. Juli 1892. Mitteilung eines Ministerialerlasses, das Ausfallen des Unter- richts an heissen Nachmittagen betreffend.

Cassel, 20. Juli 1892. Neben dem alljährlich wiederkehrenden naturwissenschaft- lichen Ferienkursus in Berlin soll ein zweiter für die westlichen Provinzen in Göttingen eingerichtet werden.

Cassel, 16. August 1892. Mitteilung eines Ministerialerlasses vom 12. August, be- treffend die Einrichtung eines im Oktober und November in Italien abzuhaltenden archäo- logischen Kursus für deutsche Gymnasiallehrer seitens des Kaiserlichen archäologischen Instituts.

Cassel, 18. August 1892. Dem mittels Allerhöchster Bestallung vom 25. Juli d. J. zum Gymnasial-Direktor ernannten Oberlehrer am Gymnasium zu Marburg, Dr. Paulus wird durch Erlass des Herrn Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten vom 12. August die Direktion des Gymnasiums zu Weilburg vom I. Oktober an übertragen.

Cassel, 12. September 1892. Königliches Provinzial-Schulkollegium übersendet in Abschrift die mittels Erlasses der Herren Minister des Innern und der geistlichen etc. An- gelegenheiten veröffentlichteAnweisung zur Ausführung der Desinfektion bei Cholera mit der Bestimmung, gegebenen Falls danach zu verfahren.

Cassel, 12. September 1892. Der Oberlehrer Dr. Lange wird vom 1. Oktober d. J. ab in gleicher Eigenschaft an das Königliche Gymnasium zu Marburg versetzt.

Cassel, 26. September 1892. Der Kandidat des höheren Schulamts Jakob Stemmler wird vom 1. Oktober ab bis auf weiteres mit der Versehung einer Oberlehrerstelle beauftragt.

Cassel, 29. September 1892. Mitteilung eines Erlasses des Herrn Unterrichtsmi- nisters, wonach den Schülern das Führen gefährlicher Waffen untersagt werden soll. Zu- widerhandelnde sind mit der Androhung der Ausweisung und im Wiederholungsfalle mit Entfernung von der Anstalt zu bestrafen.

Cassel, 6. Oktober 1892. Das mit dem Königlichen Gymnasium zu Marburg ver- bundene püdagogische Seminar wird an das Gymnasium zu Weilburg verlegt.

Cassel, 18. Oktober 1892. Der Gymnasial-Oberlehrer Steyer am städtischen Gymnasium zu Stendal wird auf Anordnung des Herrn Unterrichtsministers an das Gym- nasium zu Weilburg berufen.

Cassel, 8. November 1892. Die Gymnasialoberlehrer Gropius und Dr. Gund- lach werden zu Seminarlebrern ernannt.

Cassel, 21. Dezember 1892. Der Herr Unterrichtsminister ordnet die Einsendung geeigneter, im Besitz des Gymnasiums befindlicher Gegenstände für die Weltausstellung in Chicago an.

Cassel, 3. Januar 1893. Mitteilung eines Ministerialerlasses, wonach solche Schüler der Unter-Sekunda, welche als Konfirmanden von dem Religionsunterricht entbunden sind, in der Abschlussprüfung gleichwohl den allgemeinen Anforderungen zu genügen haben und nach den für die Extraneer geltenden Bestimmungen zu behandeln sind.