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Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
14. März 1891. Einrichtung naturwissenschaftlicher Ferienkurse für die Lehrer im physi- kalischen Institut in Berlin.
15. April. Mit dem lateinischen Aufsatz sollen nicht in Wegfall kommen mündliche und schriftliche Ubungen in der Klasse.
16. Mai. Zur Vertretung des beurlaubten Lehrers Brückel wird dem Gymnasium der Schulamtskandidat W. Hartmann aus Röhrda zugewiesen.
22. Mai. Zusendung eines Ministerialerlasses, wodurch Vorsichtsmassregeln gegen die Ver- breitung der Tuberkulose in den Schulen angeordnet werden.
16. Juli. Abschrift eines Ministerialerlasses betreffend die praktische Vordildung derjenigen, welche sich dem Maschinenbaufach widmen.
4. August. Ernennung des Oberlehrers Dr. Primer zum wirklichen Oberlehrer an dem Friedrichs-Gymnasium zu Frankfurt a. M.
19. August. Ernennung des wissenschaftlichen Hülfslehrers Heidsieck in Hersfeld zum ordentlichen Gymnasiallehrer am hiesigen Gymnasium.
11. September. Vom Provinzial-Schulkollegium wird ein Exemplar von Hottinger„die Welt in Wort und Bild“ dem Gymnasium zum Geschenk an einen Schüler über- wiesen. Nach Konferenzbeschluss erhielt dasselbe der Obersekundaner Schäfer.
24. September. Königliches Provinzial-Schulkollegium genehmigt, dass behufs Erbreite- rung der Strasse ein Stück des Gymnasialgrundstückes gegen eine gleich grosse angrenzende Parzelle ausgetauscht werde.
13. Oktober. Die mit dem l. April 1892 ins Leben tretenden neuen Lehrpläne für die höheren Schulen werden dem Kollegium zur vorläufigen Orientierung mitgeteilt.
23. Januar 1892. Bekanntmachung des Staatsministeriums betreffend die Knderungen in dem Berechtigungswesen der höheren Lehranstalten.
23. Januar. Abschrift eines Ministerialerlasses, wonach für die Lüftung und Reinhaltung der Turnhallen besser als bisher zu sorgen ist.
7. Februar. Königliches Provinzial-Schulkollegium spricht seine Betrübnis aus über den schweren Verlust, welcher das Gymnasium und die höheren Schulen der Provinz durch das Hinscheiden des hochverdienten Direktors Bernhardt betroffen hat. Gleichzeitig wird Professor Leyendecker bis auf weiteres mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Leitung der Anstalt betraut.
15. Februar. Mitteilung der Grundsätze, nach welchen bei Einführung der neuen Lehr- pläne in Bezug auf die Verwendung der vorhandenen Lehrkräfte zu verfahren ist.
4. März. Als Termin für die mündliche Prüfung der Abiturienten wird der 18. März bestimmt.
24. März. Zusendung einer Ministerialverfügung, durch welche das Schulgeld für alle Klassen, vom 1. April anfangend, auf 120 Mark erhöht wird.


