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Wo es die Verhältnisse gestatten, sollen die Fenster auch des Nachts, andernfalls des Abends bis zur Dunkelheit und des Morgens von 4 Uhr ab offen gehalten werden.
1. Juli 1889. Verfügung betreffend Karzerstrafen. Es soll nicht über 6 Stunden hinaus- gegangen werden.
8. August 1889. In Folge Ministerial-Erlasses vom 17. Juli c. wird die Anschaffung von „Raydt, ein gesunder Geist in einem gesunden Körper“ empfohlen.
7. Oktober 1889. Vom Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- heiten Aufforderung, den Theologie Studierenden die Bestimmung nachdrücklich aufs Neue einzuschärfen, dass sie nach bestandener nachträglicher Reifeprüfung im Hebräischen noch 5 Semester zu studieren haben.
14. November 1889. Abschrift eines Ministerial-Erlasses, betreffend Schulgeld für Söhne von Beamten, die versetzt werden. Dasselbe soll nur nach Verhältnis der Zeit, in welcher die Knaben die Schule besucht haben, nicht aber für das ganze Vierteljahr erhoben werden.
20. Dezember 1889. Die Einführung von„Seyffert-Bamberg, Übungsbuch zum Über- setzen aus dem Deutschen ins Griechische“ in IIt und 2 von Ostern 1890 an wird genehmigt.
18. Januar 1890. Abschrift eines Ministerial-Erlasses, betreffend Selbstmorde der Schüler. Um dieselben zu verhindern, hat die Schule in Verbindung mit dem Elternhaus durch angemessene individuelle Behandlung der Schüler und alle ihr zu Gebote stehenden Mittel mitzuwirken.
20. Januar 1890. Verfügung betreffend Anlage von Schulgärten zur Förderung des natur- geschichtlichen Unterrichts. Die Lehrerkollegien sollen eingehend beraten, ob nach Vorgang einiger Gymnasien nicht auch an ihren Anstalten solche Gärten angelegt werden könnten.
23. Januar 1890. Abschrift eines Ministerial-Erlasses vom 31. Dezember 1889, betreffend Normalstimmton und Stimmgabeln. Vom 1. April d. J. an soll die Normalstim- mung(die sogenannte Pariser Stimmung) auch in den höheren Lehranstalten ein- geführt und die dazu nötigen Stimmgabeln aus den Mitteln der Anstalt angeschafft werden.
15. Februar 1890. Abschrift eines Ministerial-Erlasses vom 31. Januar c., betreffend Ferienkursus über Archäologie für Gymnasiallehrer. Um diesen Gelegenheit zu geben, durch Anschauung antiker Bildwerke unter Leitung von Fachgelehrten ihre archäologischen Kenntnisse zu erweitern, um sie dann im geschichtlichen Unterricht und bei der Erklärung der Schriftsteller zu verwerten, hat der Herr Minister etwa achttägige Ferienkurse für die östlichen Provinzen in Berlin, für die westlichen in Bonn ins Leben gerufen; der erste wird in den diesjährigen Pfingstferien abge- halten werden.


