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B. Gesang. I. Gesangklasse für Männerchor, bestehend aus Schülern der Prima und Sekunda. Einübung von Liedern, Chorwerken und Quartetten. Auch wurden ge- mischte Chöre zusammen mit der II. Gesangklasse gesungen. 2 St. w. Gundlach.
II. Gesangklasse für zwei- und dreistimmigen Gesang, umfasst die Sopran und Alt singenden Schüler der Tertia und Quarta. Einübung von Chorälen und Liedern welt- lichen und geistlichen Inhalts. 2 St. w.
III. Gesangklasse für ein- und zweistimmigen Gesang, umfasst die Schüler der Quinta und Sexta. Einübung von Chorälen, Marsch- und Turnliedern. 2 St. w. Brückel.
C. Zeichnen. Kl. IV. Freihandzeichnen: Die Elemente der freien Perspektive und Licht- und Schattenlehre. Zeichnen nach einfachen Modellen. Ubung im Abtönen und Schattieren der gezeichneten Figuren. 2 St. w.
Kl. V. Freihandzeichnen: Die gebogene Linie und krummlinige Figuren. Stili- sierte Pflanzenformen und leichte Ornamente. Mit den Geübteren IIbung im Abtönen ge- zeichneter Figuren. 2 St. w. kombiniert mit Kl. VI.
Kl. VI. Freihandzeichnen: Die grade Linie und gradlinige Figuren. 2 St. w. kombiniert mit Kl. V. Brückel.
Fakultativer Zeichenunterricht. Mit 11 Schülern aus Kl. II und III: Freihand-
zeichnen. Landschaft- und Kopfzeichnen. Zeichnen nach Gypsornamenten. 2 St. w. Brückel.
I. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
4. April 1889. Abschrift eines Bescheids des Präsidenten des Staatsministeriums an den Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler, betreffend Rabatt. Derselbe soll auch künftig von den Schulbibliotheken in Anspruch genommen werden.
25. April 1889. Benachrichtigung, dass die Lokal-Baubeamten angewiesen seien, alljähr- lich eine Revision der Schulgebäude in Gemeinschaft mit dem Direktor vorzuneh- men und die Vorschläge über die erforderlichen Reparaturen zu machen.
27. Mai 1889. Verfügung betreffend Anträge auf Unterstützungen an Lehrer und Be- amte. Für die Anträge wird ein bestimmtes Formular vorgeschrieben und die genaueste Beachtung früherer gesetzlicher Bestimmungen zur Pflicht gemacht.
27. Juni 1889. Abschrift eines Ministerial-Erlasses vom 5. Juni c., betreffend die Zeug- nisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär- dienst. Es wird ein Muster(Nr. 18 der Wehrordnung) vorgeschrieben, nach welchem sie künftig auszustellen sind.
29. Juni 1889. Verfügung betreffend Massregeln bei der grossen Sommerhitze. Es wird eine frühere Zirkular-Verfügung in Erinnerung gebracht und mitgeteilt, dass der Herr Kultusminister besonderes Gewicht auf die Lüftung der Klassenzimmer lege.


