Jahrgang 
1876
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Die wichtigſten Verfügungen und Mittheilungen des Königl. Provinzial⸗Schulcollegiums.

1875 Sept. 13. Mittheilung einer Miniſterial⸗Verfügung vom 30. Auguſt 1875 betr. die Verpflichtung und Berechtigung der vollbeſchäftigten techniſchen Lehrer an höheren

Lehranſtalten, ſowie der Hilfslehrer und Beamten an den in§. 6 Nr. 2 des

Penſionsgeſetzes vom 27. März 1872 bezeichneten Anſtalten, ſoweit ſie ein die Summe von 250 Thlr. jährlich überſteigendes penſionsberechtigtes Einkommen beziehen, zum Ein⸗ tritt in die Allgemeine Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anſtalt zu Berlin.

September 20. Mittheilung, daß nach Miniſterial⸗Verfügung Fürſorge zu treffen ſei, daß vom 1. Januar 1876 an kein unmittelbarer Staatsbeamter mehr eine mittelbar oder unmittelbar mit eine Remuneration oder einem Vermögensvortheile verbundene Stellung als Mitglied des Vorſtands, Aufſichts⸗ oder Verwaltungsraths einer Aktien⸗ Commandit⸗ oder Bergwerks⸗Geſellſchaft oder in einem Comité zur Gründung ſolcher Geſellſchaften einnehme.

October 29. Mittheilung eines Miniſterial⸗Erlaſſes vom 14. Qctober 1875 die häus⸗ liche Beſchäftigung der Schüler betreffend, mit der Veranlaſſung, das Maß der für jeden Gegenſtand zu erfordernden häuslichen Arbeit feſtzuſetzen u. ſ. w.(Vgl. die Be⸗ merkung am Schluß des Programms.)

October 30. Abſchrift einer Verfügung, wonach die Dispenſation vom Griechiſchen nur an ſolchen Anſtalten ſtattfinden kann, wo für die betreffenden Schüler, eine beſondere Nebenclaſſe in einem angemeſſenen Local und mit ausreichenden Lehrkräften eingerichtet ſei.

November 2. Abſchrift einer Miniſterial⸗Verfügung vom 30. Oktober 1875, wonach am Tage der allgemeinen Volks zählung, den 1. December 1875, der Unterricht in allen Schulen ausfallen ſoll.

November 5. Circular⸗Verfügung an die Directoren der höheren Unterrichts⸗Anſtalten, Sorge zu tragen, jede nicht zu dem Schulgottesdienſte gehörige oder gar demonſtrative Ge⸗ betseinlage gleichmäßig zu beſeitigen.

November 11. Anweiſung, die Theilnahme der Schüler an der in Hadersleben erſcheinenden Schülerzeitſchrift Freya zu verhindern.

December 14. Verfügung, daß künftighin bei Ausſtellung der Zeugniſſe für den einjährig⸗ freiwilligen Militärdienſt nach dem in der deutſchen Wehrordnung zu§. 90 der Erſatzordnung vorgeſchriebenen Schema zu verfahren ſei.

December 16. Auf Grund einer Miniſterial⸗Verfügung vom 8. December wird Bericht erfordert über Erhöhung des Schulgelds für alle Claſſen höherer Lehranſtalten auf 90 reſp. 100 Mark.

December 22. Bericht erfordert, wie es mit der Schulgelderhebung bei ſolchen Schülern zu halten ſei, die im Laufe eines Quartals aus einer Anſtalt in eine andere übertreten.

December 28. Verfügung, daß für die Etatsperiode 187613 an der Schulgeldeinnahme nur 1080 Mark für 15 Freiſchüler abgeſetzt werden dürfen.

1876. Januar 26. Mittheilung einer Miniſterial⸗Verfügung vom 18. Januar betr. den jüdiſchen Religionsunterricht. In Fällen, wo derſelbe in dem Lehrplan höherer Schulen aufgenommen iſt, ſoll der Religionslehrer ſeinen Unterrichtsplan dem Provinzial⸗