Jahrgang 
1851
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4* erinnern mögen, daß ſie mit der Aufnahme von Schülern in's Haus wichtige Eltern⸗ pflichten übernehmen, auf deren genaue Erfüllung die Anſtalt ſehen und halten muß. Die nicht häufig vorgekommenen Schälerſtrafen gehören in die Claſſe derjenigen unerheblichen, weiche nicht wohl bei einer vikentlirhrn Lehranſtalt zu vermeiden ſi ind.

5) Schulfeſte.

Außer der am hohen Geburtstage Sr. Hoheit des Herzogs, den 24. Juli, in herkömmlicher Weiſe veranſtalteten, in Reden und Geſangvortraͤgen beſtehenden öffentlichen Feier konnten wegen fehlender Mittel weitere Feſte, z. B. das Stiftungsfeſt, die ſonſt gewöhnlichen Winterconcerte ꝛc. nicht gehalten werden. Blos zum ehrenden Gedächtniß des am 28. September während der Herbſtferien dahier verſtorbenen Ober⸗ ſchulraths Dr. Krebs, als unſeres ehemaligen laugjährigen Collegen, war eine öffentliche Feier am 23. October Abends 5 Uhr in der vnua Leranſtaltet worden.

6) Schulprafunten, Ferien, Anfaug des neuen Tehr eurſus.

Die Herbſtpräfung wurde am 13. und 14. Sentimber unter Leitung des Directors gehalten; die dann eingetretenen vierwöchigen Ferien dauerten bis zum 14. October. Die Weihnachtsferien fielen in die geſetzliche Zeit, vom 24. December bis 2. Januar incl.

Die diesjaͤhrige öffentliche Frühlingsprüfung findet ſtatt am 8. und 9. April, der Redeact am Nachmittag des zweiten Prüfungstages um 2 ½ Uhr. Zu beiden ladet man ergebenſt ein.

Die Oſterferien dauern bis zum 1. Mai, An dieſem Tag erfolgt die Prüfung der Neuaufzunehmenden, zu welcher man die Aſpiranten vorher anzumelden bittet. Auch etwaige Wünſche wegen Einlogirung! und Verköſtigung erſucht der Unterzeichnete ihm zeitig vorher mitzutheilen.

W. Metzler, Gymnaſial⸗Director.