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daß jeder Internirte für Koſt, Wohnung, Licht, Heizung, Bett, Waſche des Bett⸗ zeugs und der Handtücher jährlich 116 Gulden zu entrichten hat und zwar in vier⸗ teljähriger Vorausbezahlung. Für Ausländer iſt dieſer Betrag auf die Eumme von 175 Gulden feſtgeſetzt.
Die weſentlichſten Beſtimmungen der für das Winterſemeſter feſtgeſezten und eingehaltenen Hausordnung des Internats ſind aus dem folgenden zu erſehen:
Nach einem durch die Glocke um 6 Uhr Morgens gegebenes Zeichen ſtehen die Seminariſten auf, kleiden und waſchen ſich und verſehen überhaupt diejenigen Arbeiten, welche Reinlichkeit und Ordnung erfordern. Das gemeinſchaftliche Gebet führt ſie in dem Arbeitszimmer zuſammen. Vor und nach dem Frühſtück— 7 Uhr— wird gearbeitet. 7 ¼ Uhr Morgenandacht. Zwiſchen 8 und 12 Uhr fallen die Unterrichtsſtunden. Vor und nach dem Mittageſſen— 12 Uhr— wird von den Seminariſten abwechſelnd ein kurzes Gebet geſprochen. An eine kleine Bewegung der Seminariſten von 12— 1 im Schloßgarten ſchließen ſich die Unterrichtsſtun⸗ den an, welche bis 4 Uhr dauern. Um 4 Uhr Vesperbrod. Bis 5 1 Uhr Be⸗ wegung oder Beſchäftigung im Garten oder Geſchäftsgänge in die Stadt. Von da⸗ bis 7 Uhr werden Schularbeiten vorgenommen. Nach dem Nachteſſen— 7 Uhr— wird bis 10 Uhr gearbeitet, dann Gebet und Schlafengehen. An ſchulfreien Nach⸗ mittagen bis 2 Uhr muſikaliſche Uebungen oder Ausgänge in die Stadt. Von da bis 4 Uhr wird in Begleitung eines Lehrers mit ſämmtlichen Internirten ein Spa⸗ ziergang ausgeführt, oder es werden ſonſtige Beſchäftigungen im Freien(Turnen, Gartenarbeit,) bei ungünſtiger Witterung aber Schularbheiten im Zimmer oder muſi kaliſche Uebungen vorgenommen.
An Sonn⸗ und Feſttagen ſtehen die Zöglinge ebenfalls um 6 Uhr u7. Nach⸗ dem ſie im Arbeitszimmer gemeinſam gebetet, wird ihnen um 7 Uhr das Frühſtück gereicht. Von 7 ½ bis 8 Uhr freie Beſchäftigung, dann bis 9 ½ Uhr Vorleſen aus der Bibel. Nach dem genoſſenen Morgenbrod Beſuch der Kirche. Die Zeit zwiſchen dem Vor⸗ und Nachmittagsdottesdienſte wird zu ſelbſt zu wählenden Be⸗ ſchäftigungen benutzt. Nach dem Nachmittagsgottesdienſte und dem Vesperbrod Spa⸗ ziergang; dann bis 7 Uhr ſelbſtgewählte Arleiten und Muſtk. Bon 7 ½ kis 10 Uhr ebenfalls freie Beſchäftigung. 4 pifnfl aug mn


