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Prüfungskommiſſion*) ſteht es zu, nach pflichtmäßigem Ermeſſen darüber zu entſcheiden, ob und in⸗ wieweit etwa nicht genügende Leiſtungen in einem Lehrgegenſtande durch die Leiſtungen des Schülers in einem anderen Lehrgegenſtande als ausgeglichen zu erachten ſind.“
Durch Min.⸗Erl. v. 6. März 1909 werden für die vom Staate zu unterhaltenden, die vom Staate verwalteten nichtſtaatlichen und die vom Staate und von anderen gemeinſchaftlich zu unter⸗ haltenden höheren Lehranſtalten v. 1. April d. J. ab die Schulgeldſätze allgemein, wie folgt, feſtgeſetzt: a. für die drei oberen Klaſſen(Oberſekunda, Unterprima und Oberprima) der Vollanſtalten (Gymnaſien, Realgymnaſien und Oberrealſchulen) auf 150 Mk, b. für die unteren und mittleren Klaſſen(Sexta, Quinta, Quarta, Untertertia, Obertertia und Unterſekunda) der Vollanſtalten(Gymnaſien, Realgymnaſien und Oberrealſchulen), für die Progymnaſien und die Realprogymnaſien auf 130 Mk.
*) Dieſelbe beſteht aus dem Kgl. Kommiſſar als Vorſitzenden, dem Direktor der Anſtalt und den⸗ jenigen Lehrern, die in der oberſten Klaſſe mit dem Unterricht in den wiſſenſchaftlichen Lehrfächern ſowie(an Realgymnaſien und Oberrealſchulen) im Zeichnen betraut ſind.
III. Zur Geſchichte der Anſtalt.
Das Schuljahr begann Donnerstag, den 23. April. Neu eingerichtet wurde die Oberprima. Der Ausbau der Anſtalt zur Oberrealſchule iſt nunmehr zum Abſchluß gelangt. Möge die bisherige günſtige Entwicklung der Anſtalt und das erfreuliche Ergebnis der erſten Reifeprüfung eine frohe Vorbedeutung für ihr ferneres Gedeihen und für die erfolgreiche Arbeit von Lehrern und Schülern ſein!
Tehrkörper. Mit dem Beginn des Schuljahres kehrte Herr Dr. Michael,*) nachdem er ſeiner Dienſtpflicht als Einjährig⸗Freiwilliger genügt hatte, als Oberlehrer zu uns zurück.— Zu militäriſchen Dienſtleiſtungen waren eingezogen: Oberlehrer De. Hoffmann v. 1. April bis 27. Mai und Oberlehrer Kröcher v. 12. Juni bis 6. Auguſt. Ihre Vertretung übernahmen die Kandidaten des höheren Schulamts Dr. Hagemann und Dr. Durhold vom Seminar des Kgl. Gymnaſiums in Schleuſingen.— Vom 29. September bis 10. Oktober nahm Herr Oberlehrer Cotta teil an dem naturwiſſenſchaftlichen Ferienkurſus für Lehrer höherer Schulen in Berlin.— Am Schluß des Sommer⸗ halbjahres verließ uns Herr Oberlehrer Dr. Dreßler, um einem Rufe an das Realgymnaſium in Pankow zu folgen.— Am 1. Oktober wurde der wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Herr Dr. Kuberka**) zum
*) Eriedrich August Michael, geb. am 13. Mai 1879 in Meßdorf(Altmark), beſtand Oſtern 1900 die Reifeprüfung am Kgl. Gymnaſium in Salzwedel. Er ſtudierte neuere Sprachen und Deutſch an den Univerſitäten Leipzig, Berlin und Greifswald, wurde von der letzteren zum Dr. phil. promoviert und legte ebenda die Staatsprüfung ab. Das Seminarjahr leiſtete er von Oſtern 1905 bis Oſtern 1906 am Kgl. Gymnaſium in Zeitz ab, das Probejahr von Oſtern 1906 bis Oſtern 1907 an der Kgl. Oberrealſchule in Suhl. Vom 1. April 1907 ab genügte er in Kaſſel ſeiner Dienſtpflicht als Einjährig⸗Freiwilliger und kehrte, am 1. April 1908 zum Oberlehrer ernannt, an unſere Anſtalt zurück.
**) Albert Elvir Felix Kuberka, geb. am 13. November 1881 in Arnſtadt, beſtand Oſtern 1900 die Reifeprüfung am Fürſtl. Gymnaſium in Arnſtadt. Er ſtudierte Deutſch, Geſchichte und Erdkunde an den Univerſitäten Tübingen, Berlin, Heidelberg und Halle, wurde von der letzteren zum Dr. phil. promoviert und legte ebenda die Staatsprüfung ab. Das Seminarjahr leiſtete er von Oſtern 1906 bis Oſtern 1907 am Kgl. Gymnaſium in Schleuſingen ab, das Probejahr von Oſtern 1907 bis Oſtern 1908 an der Kgl. Oberrealſchule in Suhl, wo er als wiſſenſchaftlicher Hilfslehrer verblieb und am 1. Öktober d. J. als Oberlehrer angeſtellt wurde. In Buchform liegt von ihm vor: Kants Lehre von der Sinnlichkeit.


