Jahrgang 
1914
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In der Regel ist der Direktor an jedem Schultage von 11 ½ 12 ½ Uhr auf seinem Amtszimmer zusprechen.

6. Schundliteratur.

Wir machen immer wieder auf die grossen Gefahren aufmerksam, die das Lesen ver- werflicher Bücher für die Jugend mit sich bringt. Die meisten Indianer-, Räuber-, Detektivge- schichten u. s. w. vergiften die Seele der jungen Leser und machen sie oft zeitlebens unglücklich. Deswegen ersuchen wir die Eltern dringend, den häuslichen Lesestoff ihrer Kinder und die Ver- wendung des Taschengeldes scharf zu überwachen. Wir empfehlen die eifrige Benutzung der Schüler- büchereien, die jedem Schüler unentgeltlich reichlichen Lesestoff bieten. Beim Kauf von Büchern bitten wir die Auswahl zu treffen nach dem gedruckten Verzeichnis empfehlenswerter Bücher, das vor Weihnachten sämtlichen Eltern zugegangen ist. Alle Lehrer sind gerne bereit, weitere Ratschläge zu erteilen.

7. Huswärtige Schüler haben vor der Wahl eines Kost- oder Pflegehauses die Genehmigung des Direktors einzuholen. Während der Bahnfahrt unterstehen sie den Bestimmungen der Bahnpolizei. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen der Zugbeamten werden ausserdem noch von der Schule bestraft.

8. Urlaub und Schulverſäumniſſe.

Wir bitten die Eltern dringend, die Reisen der Kinder möglichst in die Ferien zu legen, da- mit keine Störungen des Unterrichtsbetriebes eintreten. Erfahrungen des letzten Jahres nötigen uns, darauf besonders zasierkum zu machen. Urlaub während der Schulzeit kann nur in den dringendsten Fällen gewührt werden. Das Fernbleiben vom Unterricht ohne besonderen Urlaub ist unstatthaft und strafbar, falls nicht unvorhergesehene Umstände eintreten wie z. B. plötzliche Erkrankung und Un- glücksfälle in der Familie. In letzterem Faſle werden die Eltern ersucht, uns möglichst bald von der Ursache der Versäumnis Kenntnis zu geben. Der von einer ansteckenden Krankheit genesene Schüler kann nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses und nach manchen Erkrankungen auch einer durch die Bürgermeisterei ausgestellten Beschéinigung der amtlich vorgenommenen Desinfektion wieder die Schule besuchen.

9. Wir empfehlen den Eltern, ihre Kinder bei er Lebensversicherungs-A. G. Germania-Stettin gegen Unfälle zu versichern, die sich in Verbindung mit der Schule ereignen könnten. Näheres ist aus dem Rundschreiben zu ersehen, das den Schülern bei dem Eintritt eingehändigt wird.

10. Die Knmeldungen neu eintretender Schüler werden Montag den 20. April 1914 vor- mittags von 9 12 Uhr im Amtszimmer des Unterzeichneten entgegengenommen. Vorzulegen sind dabei ein Zeugnis der seither besuchten Schule, die Geburtsurkunde und der Impfschein. In die Vor- schulklasse werden alle Kinder ohne Prüfung aufgenommen, die eine Volksschule 2 Jahre mit Erfolg besucht haben. Die in die Sexta eintretenden Schüler müssen 9 Jahre alt sein und durch eine Prä- fung nachweisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung besitzen, Kenntnis der grundlegenden grammatischen Begriffe haben und in den vier Grundrechnungsarten mit unbenannten ganzen Zahlen geübt sind. Der Eintritt in eine andere Klasse häugt von dem Nachweis der Kenntnisse ab, die in der vorhergehen- den Klasse erworben worden sind. Die Aufnahmeprüfungen finden im Anschluss an die Anmeldungenstatt.

Die Gesuche um Aufnahme von Mädchen sind durch die Direktion dem Grossh. Ministerium zu unterbreiten und unterliegen dem Eingabestempel von 1,50 Mk. Vordrucke sind bei dem Direktor erhältlich.

Der Unterricht beginnt Dienstag den 21. April 1914 vormittags 75⁰° Uhr.

Wir empfehlen den Eltern, ihre Kinder so frühzeitig wie möglich, am besten in die Vorschulklasse, spätestens jedoch in die Sexta eintreten zu lassen.

Schotten, im April 1914.

Die Grossherzogliche Direktion: Hertsch.