Jahrgang 
1914
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Die Anstalt steht im Zeitschriftenaustausch mit den höheren Lehranstalten in Bad Nauheim, Butzbach, Friedberg, Nidda und Vilbel. Ausserdem bezieht sie: Darmstädter Zeitung, Deutsche Zeitung, Die Flotte, Heimat und Welt, Jungdeutschlandbund, Jungdeutschlandpost, Kosmos, Le Matin, Südwestdeutsche Schulblätter, Technische Monatsschrift, Das Wissen, Zeitschrift des Allg. Deutschen Sprachvereins.

VI. Mitteilungen an die Eltern.

1. Berechtigungen. Die Abschlussprüfung nach einjährigem Besuch der Untersekunda berechtigt: zum einjährig-freiwilligen Militärdienst; zum Intendantursubalterndienst beim Heer; zu den Maschinisten- und Ingenieurprüfungen bei der Kaiserlichen und Handelsmarine; zur Zulassung als Zivilsupernumerar bei der preussisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft:; . zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst und zur Prüfung der Polizeikommissäre.

Das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda berechtigt zum Eintritt in die Obersekunda einer Oberrealschule ohne Prüfung.

Mädchen, die die Untersekunda einer hessischen höheren Lehranstalt mit Erfolg durchlaufen haben, können ohne Aufnahmeprüfung in die unterste Klasse der Frauenschulen eintreten.

Das Zeugnis der Versetzung nach Untersekunda berechtigt zur Zulassung zum mittleren Post- und Telegraphendienst.

Der einjährige erfolgreiche Besuch der Obertertia befreit vom Besuch der Fortbildungsschule.

Zur Aufnahme in die Schullehrerseminare bedarf es einer Prüfung, zu der eine gründliche besondere Vorbereitung nötig ist. Ueber die erforderlichen Kenntnisse geben die Seminardirektionen

Aufschluss.

2. Ferien für das Schuljahr 1914/15(gerechnet vom Schulschluss bis zum Wiederbeginn): Pfingsten: 30. Mai bis 8. Juni. Sommer: vom 4. 20. Juli. Herbst: 5. September bis

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5. Oktober. Das Schuljahr schliesst am 27. März 1915. Weihnachten: 23. Dezember bis 7. Januar.

3. Schriftliche Irbeiten.

Am Anfang jedes Halbjahres werden dem Elternhaus die Tage bekannt gegeben, an denen die schriftlichen Klassenarbeiten angefertigt und den Schülern beurteilt zurückgegeben werden, damit die Eltern sich durch Einsicht in die Hefte von den schriftlichen Leistungen ihrer Kinder über- zeugen können.

4. Freiſtellen.

Freistellen werden nur an solche Schüler vergeben, die der Anstalt schon mindestens 1 Jahr angehören, und deren letztes Schulzeugnis mindestens die Note 3 aufweist. Bedürftigkeit der Eltern und einwandfreies Betragen sind dabei Vorbedingungen. Nühere Auskunft erteilt der Direktor, bei dem schriftliche Gesuche zwischen dem 21. und 30. April 1914 einzureichen sind unter Beifügung des letzten Staatssteuerzettels. Die Eltern der seitherigen Inhaber von Freistellen haben erneute Bewerbungen einzusenden.

5. Beſuche der Eltern.

Die Lehrer stehen den Eltern zwecks Besprechung über die Schüler gerne zur Verfügung und treten nachdrücklich der irrtümlichen Auffassung entgegen, dass ihnen Elternbesuche lästig seien. Eine vorherige Verständigung über Ort und Zeit des Besuches, die schriftlich oder durch Vermittelung der Schüler erfolgen kann, ist jedoch durchaus empfehlenswert. Während des Unterrichts ist eine Rücksprache mit den Lehrern zu vermeiden. Unangemeldete Besuche in dienstlichen Angelegenheiten in den Privatwohnungen sind nur in dringenden Fällen erwünscht. Es wird erwartet, dass die Eltern sich mit ihren Wünschen nicht unmittelbar an die Leitung wenden, sondern zunächst dem Fach- oder Klassenlehrer ihr Anliegen vortragen. Bei mangelhaften Leistungen bitten die Lehrer die Eltern, möglichst frühzeitig mit ihnen Rücksprache zu nehmen, nicht erst kurz vor Schluss des Schuljahres, wo Abhilfe nicht mehr möglich ist.