Jahrgang 
1913
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schichten u. s. w. vergiften die Seele der jungen Leser und machen sie oft zeitlebens unglücklich. Deswegen ersuchen wir die Eltern dringend, den häuslichen Lesestoff ihrer Kinder und die Ver- wendung des Taschengeldes scharf zu überwachen. Wir empfehlen die eifrige Benutzung der Schüler- büchereien, die jedem Schüler unentgeltlich reichlichen Lesestoff bieten. Beim Kauf von Büchern bitten wir die Auswahl zu treffen nach dem gedruckten Verzeichnis empfehlenswerter Bücher, das vor Weihnachten sämtlichen Eltern zugegangen ist. Alle Lehrer sind gerne bereit, weitere Ratschläge zu erteilen.

7. Huswärtige Schüler haben vor der Wahl eines Kost- oder Pflegehauses die Genehmigung des Rektors einzuholen. Während der Bahnfahrt haben sie sich eines gesitteten Benehmens zu be- fleissigen. Wir bitten die Bahnbeamten dringend, uns irgendwelche Verstösse unserer Schüler gegen die guten Sitten unnachsichtig mit Namensnennung der Schuldigen zur Kenntnis zu bringen. Ueber- haupt halten wir es für richtig, dass Beschwerden über das Verhalten von Schülern unserer Anstalt an öffentlichen Orten nicht erst in Vereinsversammlungen oder sonstwo zur Sprache kommen, sondern uns möglichst frühzeitig unter Angabe der Namen zur Kenntnis gebracht werden, damit Abhilfe ge- schaffen werden kann.

8. Urlaub und Schulverſäumniſſe.

Wir bitten die Eltern dringend, die Reisen der Kinder möglichst in die Ferien zu legen, da- mit keine Störungen des Unterrichtsbetriebes eintreten. Erfahrungen des letzten Jahres nötigen uns, darauf besonders aufmerksam zu machen. Urlaub während der Schulzeit kann nur in den dringendsten Fällen gewührt werden. Das Fernbleiben vom Unterricht ohne besonderen Urlaub ist unstatthaft und strafbar, falls nicht unvorhergesehene Umstände eintreten wie z. B. plötzliche Erkrankung und Un- glücksfälle in der Familie. In letzterem Falle werden die Eltern ersucht, uns möglichst bald von der Ursache der Versäumnis Kenntnis zu geben. Der von einer ansteckenden Krankheit genesene Schüler kann nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses und nach manchen Erkrankungen auch einer durch die Bürgermeisterei ausgestellten Bescheinigung der amtlich vorgenommenen Desinfektion wieder die Schule besuchen.

9. Wir empfehlen den Eltern, ihre Kinder gegen Unfälle zu versichern, die sich in Ver- bindung mit der Schule ereignen könnten. Näheres ist aus dem Rundschreiben zu ersehen, das ihnen zugegangen ist.

10. Die Inmeldungen neu eintretender Schüler werden Montag den 31. März 1913 vor- mittags von 911 Uhr im Amtszimmer des Unterzeichneten entgegengenommen. Vorzulegen sind dabei ein Zeugnis der seither besuchten Schule, die Geburtsurkunde und der Impfschein. In die Vor- schulklasse werden alle Kinder ohne Prüfung aufgenommen, die eine Volksschule 2 Jahre mit Erfolg besucht haben. Die in die Sexta eintretenden Schüler müssen 9 Jahre alt sein und durch eine Prüfung nachweisen, dass sie die deutsche und die lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können. ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung besitzen, Kenntnisse der grundlegenden grammatischen Begriffe haben und in den vier Grundrechnungsarten mit unbenannten ganzen Zahlen geübt sind. Der Eintritt in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis der Kenntnisse ab, die in der vorhergehenden Klasse erworben worden sind. Die Aufnahmeprüfungen finden im Auschluss an die Anmeldungen statt.

Der Unterricht beginnt Dienstag den 1. April 1913 vormittags 74 Uhr. Wir empfehlen den Eltern, ihre Kinder so frühzeitig wie möglich, am besten in die Vorschulklasse, spätestens jedoch in die Sexta eintreten zu lassen.

Schotten, im März 1913.

Der Großberzogliche Rektor:

Prof. Hertſch.