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10. Aufnahme.
Die Anmeldungen neuer Schüler werden Montag den 15. April vormittags von 9— 11 Uhr von dem Unterzeichneten in seinem Amtszimmer entgegengenommen. Dabei sind ein Zeugnis der seither besuchten Schule, die Geburtsurkunde und der Impfschein vorzulegen. In die Vorschulklasse werden ohne Prüfung alle Rinder aufgenommen, die eine Volksschule 2 Jahre mit Erfolg besucht haben. Die in die Sexta eintretenden Schüler müssen neun jahre alt sein und durch eine Prüfung nachweisen, daß sie deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, ziemliche Sicherheit in der Recht- schreibung besitzen, Kenntnis der grundlegenden grammatischen Begriffe haben und in den vier Grundrechnungsarten mit unbenannten ganzen Zahlen geübt sind. Der Eintritt in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis der Kenntnisse ab, die in der vorhergehenden RKlasse erworben werden. Die Prüfungen finden im Anschluß an die Anmeldungen statt.
Der Unterricht beginnt Dienstag den 16. April 1912 vormittags 7 Uhr.
Wir empfehlen den Eltern in ihrem eignen Interesse, die RKinder so frühzeitig wie möglich, am besten in die Vorschulklasse, spätestens jedoch in Sexta eintreten zu lassen.
Schotten, im März 1912.
Der Großherzogliche Rektor:
Hertsch.


