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3. Schriftliche Arbeiten.
Am Anfang jedes Halbjahres werden die Tage bekannt gegeben, an denen die schriftlichen Arbeiten angefertigt und in den Händen der Schüler sind. Die Eltern werden gebeten, diese Mitteilungen genau zu beachten, damit sie sich stets durch Einsicht in die Hefte von den schriftlichen Leistungen ihrer Rinder überzeugen können.
4. Schulgeld. Die Schulgeldsätze betragen:
für die Vorschule: 80 Mk. Unter- und Obertertia: 105 Mk. Sexta: 90„ Untersekunda 120„ Quinta u. Quarta 95„
Das zweite Rind derselben Eltern zahlt ⁄, das dritte und vierte ½ des Schul- eldes seiner Klasse. Für Handarbeit wird ein Zuschlag von 5 Mk., für israelitische eligion von 6 Mk., für Handelskunde von 8 Mk. ohne Ermäßigung erhoben. Nicht-
hessen zahlen 20 Mk. Aufschlag in allen Klassen.
5. Freistellen.
Freistellen werden nur an solche Schüler vergeben, die bereits mindestens ein Jahr der Schule angehört haben. Bedürftigkeit der Eltern, völlig einwandfreies Betragen und Begabung des Schülers sind dabei Vorbedingungen. Nähere Kuskunft erteilt der Rektor, bei dem Gesuche mündlich oder schriftlich vorzubringen sind.
6. Schule und Elternhaus.
Da ein vertrauensvoller Verkehr zwischen Schule und Elternhaus durchaus nötig ist, um die gewünschten Erfolge zu erzielen, so bitten wir die Eltern, sich zur Einholung eines Rates oder einer Auskunft an die Klassen- oder Fachlehrer bezw. den Rektor zu wenden. Wir treten nachdrücklich der verbreiteten Anschauung entgegen, daß Elternbesuche den Lehrern lästig seien. Nur ersuchen wir die Eltern dringend, sich über die Zeit und den Ort des Besuchs mit den Lehrern spätestens am vorher- gehenden Tage zu verständigen. Während des Unterrichts ist eine Besprechung mit den Lehrern zu vermeiden. Unangemeldete Besuche in dienstlichen Angelegenheiten in den Prixaiwohnunen sind nur in dringenden Ausnahmefällen erwünscht.
Der Rektor ist an jedem Schultage von 11 ½— 12 ½ Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen.
7. Schundliteratur.
Wir halten uns für verpflichtet, auf die großen sittlichen Gefahren hinzuweisen, die das Lesen verwerflicher Bücher(Indianer-, Räuber- und Detektivgeschichten u. s. w.) für die Jugend mit sich bringt. Wir bitten die Eltern dringend, uns im Kampfe gegen diese geschmacklosen und verderblichen Erzeugnisse zu unterstützen durch scharfe Ueberwachung des häuslichen Lesestoffes ihrer Kinder und der Verwendung etwaigen Taschengeldes. Wir empfehlen die eifrige Benutzung der Klassenbüchereien, deren jede beinahe 100 Bände enthält. Beim Kauf von Büchern bitten wir, die gedruckten Ver- zeichnisse empfehlenswerter Bücher zu beachten, die wir allen Eltern zugehen ließen. Sämtliche Lehrer sind gerne bereit, weitere Ratschläge zu erteilen.
8. Kuswärtige Schüler haben vor der Wahl eines Pflege- oder Rosthauses die Genehmigung des Rektors einzuholen.
9. Urlaub und Schulversäumnisse.
Wir bitten die Eltern darum, für ihre Kinder während der Schulzeit nur in den dringendsten Fällen um Urlaub nachzusuchen, sondern die Ferien zu berücksichtigen. Das Fernbleiben vom Unterricht ohne vorausgehendes Urlaubsgesuch ist unstatthaft und strafbar, wenn nicht unvorhergesehene Umstände eintreten, wie etwa Erkrankung oder plötzliche Unglücksfälle in der Familie. Die Eltern werden ersucht, uns in diesem Falle möglichst bald von der Ursache der Schulversäumnis Renntnis zu geben.


