Jahrgang 
1913
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Das

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Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; leserliche und deutliche Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Bekanntschaft mit den ersten Elementen der deutschen Grammatik; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Testamentes.

. Für auswärtige Schüler ist zu beachten, daß für dieselben keine Wohnung gemietet werden darf

ohne die ausdrückliche, vorher einzuholende Genehmigung des Direktors.

. Soll ein Schüler die Anstalt verlassen, so ist der Direktion der Schule seitens der Eltern recht-

zeitig, d. b. vor Ablauf des Semesters oder Quartals, schriftlich davon Anzeige zu machen.

Erfolgt die Abmeldung verspätet, so erwächst den Eltern daraus die Verpflichtung weiterer Schulgeldzahlung bis zum Ende des betr. Quartals.

Das Schulgeld ist stets für ein Vierteljahr im voraus fällig.

. Die Berechtigungen der Oberrealschulen:

Das Zeugnis der Reife für die Untersekunda berechtigt zum Eintritt in die mittlere Laufbahn des Postdienstes(Assistent, Sekretär).

Zeugnis der Reife für die Obersekunda berechtigt:

. zum einjährig-freiwilligen Militärdienste, . zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen

Fakultät,

zur Zulassung als Hospitant an den Technischen Hochschulen und Berqakademien,

zum Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der Landwirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf,

zum Besuche der Akademischen Hochschule für die bildenden Köünste in Berlin,

zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen,

zum Besuche der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin,

. zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer, . zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienste, bei den Provinzialbehörden*)(mit

Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen Berg-,**) Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung,

zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebs- ingenieur,

zum Besuch der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(erforderlich ist der Nachweis von Kenntnissen im Lateinischen, welche der Reife für die Tertia eines Gymnasiums entsprechen),

zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister der Armee,

zur Annahme als technischer Sekretariatsasplrant der Kaiserlichen Marine(erforderlich ist außerdem Reifezeugnis einer Fachschule),

zur Marineingenieurlaufbahn,

zur Immatrikulation an einer Handelshochschule(erforderlich ist außerdem ein Zeugnis über Beendigung der kaufmännischen Lehrzeit).

*) Der Herr Finanzminister hat in einem Erlasse vom 17. Februar 1912 bestimmt, daß diejenigen

Anwärter für das Zivilsupernumerariat, die eine über das vorgeschriebene Mindestmaß hinausgehende höhere Schulbildung(Prima- oder Oberprimareife) erworben haben, sofern sie praktisch geeignet sind, bei der Ein- berufung bevorzugt und demgemäß außerhalb der Reihenfolge der Vormerkung angenommen werden dürfen.

**) Neuerdings ist bestimmt worden, daß solche Bewerber, die die Reife für die Prima einer neunstufigen

höheren Lehranstalt erworben haben, seitens der Oberbergämter vorzugsweise berücksichtigt werden sollen.