34 Tempel, Lehmann, Akropolis von Athen, Lehmann, Partnachklamm, Schmicdt, Sterne des nördlichen Himmels, Schmidt, Sterne am Winterhimmel. Geschenkt wurde von dem Abiturienten Walter Peter: Schlachtordnung Friedrichs des Großen.
d. Für die physikalische Sammlung wurden angeschafft: 1 Konvexlinse mit Messingstativ und Kugelgelenken, 1 Thermometer, 1 Ozonröhre, 1 Trisblende, 1 rechtwinkliges Prisma, 1 Apparat für additive Farbenmischung, 1 fertiges Dreifarbendiapositiv, 1 Satz von 6 Farbscheiben, 1 Gewichts- satz mit Pinzette, 1 Pyknometer, 1 archimedische Schraube, 1 Demonstrationsbarometer nach Kolbe, 1 Druckpumpe aus Glas, 1 Zerstäubungsapparat, 25 Glastränen, 2 Glaskästen, aus Spiegelglasplatten zusammengekittet.
e. Die Sammlung von Zeichenlehrmitteln wurde aus den etatsmäßigen Mitteln vergrößert. Geschenkt wurden einzelne Zeichenobjekte von dem Obersekundaner Teichmann, dem Untersekundaner Höhn, den Obertertianern Mäder und Liebaug sowie dem Üntertertianer Reich.
Den gütigen Gebern spreche ich hiermit im Namen der Schule den besten Dank aus.
VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Gut beanlagten, fleißigen und braven Söhnen wenig bemittelter Eltern können folgende Unterstützungen zu teil werden:
1. das städtische Benefizium(vom 28. September 1865): für eine Anzahl von Schülern zahlt die Stadtkasse das Schulgeld ganz oder teilweise bis zum Gesamtbetrage von 1000 M;
2. ganzer oder teilweiser Erlaß des Schulgeldes vom Kuratorium der Anstalt aus;
3. das Stipendium der Ruhmer-Stiftung(vom 1. April 1904).(Die Zinsen eines Kapitals von 3000 M werden halbjährlich einem braven, bedürftigen Schüler der obersten Klassen gewährt);
4. das Hugo Gumprich-Stipendium(vom 21. März 1910, vom 20. Februar 1912 und vom 20. Januar 1913)(Die Zinsen eines Kapitals von 3750 M sollen von dem Kuratorium der Schule zu Unterstützungen würdiger und bedürftiger Schüler verwendet werden);
5. Überlassung von Schulbüchern aus der Schülerhilfsbibliothek(unter Vorbehalt sorg- fältigster Schonung).
Die bez. Gesuche um Gewährung der unter 1, 2 und 5 genannten Unterstützungen müssen
der Regel nach am Anfange des Schuljahres eingereicht werden.
VII. Allgemeine Mitteilungen.
1. Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 3. April, vormittags 8 ¼ Uhr, mit der Prüfung der aufzunehmenden Schüler. Diese haben sich mit Papier und Feder zu versehen.
Bei der Aufnahme muß eine Geburtsurkunde, ein Impf- oder Wiederimpfungsschein und
— wenn der Angemeldete schon eine öffentliche Schule besucht hat— ein ordnungsmäßig aus-
gestelltes Abgangszeugnis vorgelegt werden. Der Eintritt in die Sexta darf nicht vor vollendetem
neunten Lebensjahr erfolgen. Für die Aufnahme in diese Klasse wird gefordert: Geläufigkeit im


