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4. Die Berechtigungen der Oberrealschulen:
10.
11.
12. 13.
14. 15.
Das Zeugnis der Reife für die Untersekunda berechtigt zum Eintritt in die mittlere Lauf- bahn des Postdienstes(Assistent, Sekretär).
Das Zeugnis der Reife für die Obersekunda berechtigt:
. zum elnjährig-freiwilligen Militärdienste, . zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen
Falkultät,
. zur Zulassung als Hospitant an den Technischen Hochschulen und Bergakademieen,
zum Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der Landwirt-
schaftlichen Akademie in Poppelsdorf, zum Besuche der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin,
. zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen,
. zum Besuche der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin,
. zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer,
. zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienste, bei den Provinzialbehörden
(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen Berg-,*) Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung,
zur Zulassung als bau- und maschinentechnlischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebs- ingenieur,
zum Besuch der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(erforderlich ist der Nachweis von Kennt- nissen im Lateinischen, welche der Reife für die Tertia eines Gymnasiums entsprechen),
zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister der Armee,
zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine(erforderlich ist außerdem Reifezeugnis einer Fachschule),
zur Marineingenieurlaufbahn,.
zur Immatrikulation an einer Handelshochschule(erforderlich ist außerdem ein Zeugnis über Beendigung der kaufmännischen Lehrzeit).
Das Zeugnis der Reife für die Prima einer Oberrealschule berechtigt:
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. zur Zulassung zu der Landmesserprüfung, . zur Zulassung zu der Markscheiderprüfung, zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apotheker
(Nachprüfung im Lateinischen),
. zum Eintritt in den D enst der Reichsbank, . zur Zulassung zu der Fähnrichsprüfung, 6.
zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Zeugnis im Englischen und Franzö- sischen:„gauté.
*) Neuerdings ist bestimmt worden, daß solche Bewerber, die die Reife für die Prima einer neunstufigen
höheren Lehranstalt erworben haben, seitens der Oberbergämter vorzugsweise berücksichtigt werden sollen.


