Jahrgang 
1895
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Durch Verfügung vom 31. März 1892 ist folgende Ferienordnung für die höheren Schulen der Provinz Hessen- Nassau festgesetzt worden:

Osterferien: 14 Tage vom Sonntage Palmarum ab ¹)

Pfingstferien: vom ersten Festtage bis zum Mittwoch nach Pfingsten(einschliefslich).

Sommerferien: 4 Wochen vom ersten Sonntage im Juli ab, und aufserdem der auf diese Zeit folgende Montag.

Michaelisferien: 14 Tage vom Sonntage der Michaelis-Woche ab. ¹)

Weihnachtsferien: 14 Tage vom 24. Dezember bis zum 6. Januar(einschlieſslich)s).

Gesamtdauer der Ferien: 10 ½ Woche.

Nähere Bestimmungen: 1. Der auf die Ferien folgende Montag ist zur Aufnahmeprüfung, sowie zu etwaigen Mitteilungen an die am Orte anwesenden Schüler zu verwenden. Der Schulunterricht ist am Dienstag Morgen zu beginnen. 2. a. Der Unterricht ist am Mittage des 23. Dezember zu schliefsen. b. Den nicht am Orte anwesenden katholischen Schülern ist am 17. Januar Urlaub zu erteilen, soweit derselbe zu ihrer Riickreise erforderlich ist. c. Fällt der 7. Januar auf einen Sonntag oder Montag, so ist mit dem Schulunterricht erst am folgenden Dienstag zu beginnen.

Durch Verfügung des Königl. Provinzial-Schulkollegs vom 10. Mai 1894 wird Herr Bürgermeister Engel zum Mitgliede des Kuratoriums ernannt. Eine Ministerialverfügung vom 7. April 1894 giebt Bestimmungen über die AmtsbezeichnungenLehrer undZeichen- lehrer an den höheren Schulen. Die Ministerialverfügung vom 13. September 1894 bezieht sich auf die Begehung des Geburtstags von Gustav Adolf am 9. Dezember. Darch Verfigung des Provinzial-Schulkollegiums vom 5. Oktober 1894 werden auf Grund eines Ministerialerlasses 4 Exemplare der Festschrift des Dr. Witte über die Erneuerung der Schlosskirche in Wittenberg für die Bibliothek und zur Verteilung an Schüler übersandt. Ein Ministerialerlass vom 5. Januar d. J. giebt Anweisungen zur Förderung und Bewahrung einer guten Handschrift bei den Schülern höheren Lehranstalten. Die Ministerialverfügung vom 9. Februar 1895 regelt das Verfahren bei der Befreiung der Schüler vom Turnunterrichte.

III. Chronik.

Die Eröffnung des Schuljahres erfolgte Moutag, den 2. April. 34 Schüler wurden aufgenommen, und zwar 2 in Obertertia, 1 in Untertertia, 2 in Quarta, 2 in Quinta, 27 in Sexta.

Lehrerkollegium. Zu Anfang des Sehuljahres traten die Herren: Lehrer Gustav-Ullmann und Zeichenlehrer Richard Köpke in das Lehrerkollegium der Anstalt ein. Über ihren Lebens- und

Bildungsgang mögen folgende Notizen Auskunft geben:

Gustav Ullmann, geb. am 9. Mai. 1867 zu Mühlberg a. Elbe, vorgebildet auf dem Lehrerseminar zu Elsterwerda, wurde Michaelis 1887 an der Bürgerschule zu Litzen angestellt, Ostern 1888 an der Klosterschule Donndorf. Ostern 1892 ging er nach England, von wo er Michaelis desselben Jahres nach Paris übersiedelte. Ostern 1893 ging er an die Klosterschule Donndorf zurück und wurde am 1. April 1894 an die hiesige Anstalt berufen.

Richard Köpke, gob. am 5. Juni 1868 zu Demmin, vorgebildet auf der Königl. Kunstschule und dem Königl. Gewerbemuseum in Berlin, legte im Jani 1888 das Examen als Zeichenlehrer für höhere Lehranstalten ab. Praktisch thätig war er als Vertreter von Zeichenlehrern an verschiedenen gymnasialen und realistischen Anstalten sowie an höheren Mädchenschulen, zuletzt vom April 1892 bis April 1894 als Zeichenlehrer an den städtischen Schulen in Greifswald.

Herr Oberlehrer Dr. Schotten wurde am 19. Oktober 1894 zum Mitgliede der Kaiserl. Leop. Carol. Akademie in Halle a. S. gewählt.