Jahrgang 
1927
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Min. Erl. v.

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6. Oktober 1926: Die Berechtigungen der preußischen höheren Lehranstalten werden genannt. eröffentlicht als Heft 41d der Weidmannschen Taschenausgaben.)

1. Nov. 1926 und v. 18. Jan. 1927: Außzer den Pädagogischen Akademien in Elbing, auf der evangelische Volksschullehrer, Kiel, wo evangelische Volksschullehrer und-lehrerinnen, und Bonn,T wo katholische Volksschullehrer ausgebildet werden, ist noch eine weitere Akademie in Frankfurt a. M. auf simultaner Grundlage zur Ausbildung von Volksschullehrern- und lehre- rinnen errichtet.

Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter ge- wissen Voraussetzungen können Stipendien gewährt werden. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erhält- lich. Aufnahmegesuche sind bis spätestens zum 15. März j. Is. an die Akademien unmittelbar zu richten.

Der Meldung sind beizufügen:

1. ein Lebenslauf,

2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunklassigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über das voraussichtliche Bestehen derselben,

5. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes.

Im Laufe des Monats April werden die Bewerber, deren Aufnahme in die Akademie in Aussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten(vom Blatt Singen eines einfachen Liedes und Vertraufheit mit Klavier oder Violine oder Orgel) am Akademieort einberufen.

Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer

und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, bleibt der Entscheidung des Herrn Ministers vorbehalten. 4. 1. April 1926: Im Interesse der Seuchenverhütung und-bekämpfung werden empfohlen: 1. Ge- meinverständliche Belehrungen über die übertragbaren Krankheiten von prof. O. Lentz. Verlag Schötz, Berlin, Wilhelmstr. 10.(70 Rpf.) 2. Von gesunden und kranken Tuberkulösen von Chr. Bruhn. Verlag Parus, Hamburg 56.(55 Rpf.)

Ferienordnung für das Schuljahr 1927/8.

Schluß des Unterrichts: Beginn des Unterrichts:

Pfingsten:

Sommer: Herbst:

Freitag, den 5. Juni Dienstag, den 14. Juni Freitag, den 1. Juli Dienstag, den 2. August Dienstag, den 27. September Mittwoch, den 12. Oktober

Weihnachten: Mittwoch, den 21. Dezember Donnerstag, den 5. Januar 1928.

Ostern:

1.

Sonnabend, den 51. März 1928.

VIII. Miffeilungen an die Flfern.

Eine wirkliche ZWusammenarbeit zwischen Schule und Eltern-

haus wird nur durch enge Fühlungnahme gewährleistet. Wir bitten dringend, die Sprech- stunden auch im Laufe des Jahres zu besuchen; die Zeiten werden am schwarzen Brett auf dem unteren Flur bekannt gegeben. Vorherige Anmeldung ist nötig, wenn z. B. Auskunft über den Stand der Leistungen in allen Fächern gewünscht wird; dasselbe gilt für Besuche

außerhalb

der Sprechzeit. 4 Wochen vor den Osterferien, in der Zeit, in der über die Ver-

setzung beraten wird, fallen die Sprechstunden der Lehrer aus.

2.

darf vorheriger Genehmigung des Direktors.

Die Wahl des Hauses, in dem ein Schüler Unterkunft und Pflege findet, be-