20 VIII. Miffeilungen an die Flifern.
1. Die Schule legt großes Gewicht auf Zusammenarbeit mit der Elternschaft. Gelegenheiten zur gegenseitigen Aussprache bieten vor allem die regelmäßigen Sprechstunden, für die jetzt ein besonderer Raum zur Verfügung steht; die Zeiten werden auf dem schwarzen Brett bekannt gegeben. Es empfiehlt sich dringend, diese Aussprachen nicht auf die Zeit nach Weihnachten zu verschieben. Wenn es sich um allgemeinere Auskünfte, etwa über den Stand der Leistungen, handelt, so ist vorherige Anmeldung notwendig; dasselbe gilt für Besuche außerhalb der Sprechzeit.
2. Erkrankt ein Schüler, so ist dem Klassenleiter spätestens am 2. Tage eine schrift- liche Entschuldigung einzureichen; soll der Schüler ausnahmsweise sonst der Schule fernbleiben, so ist vorher Erlaubnis einzuholen, für einen Tag vom Klassenleiter, sonst vom Direktor. Im Anschluß an die Ferien erteilt der Direktor diese Erlaubnis in der Regel nur auf Grund eines ärzt- lichen Zeugnisses.
3. Die Befreiung vom Turnunterricht erfolgt nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses; sie gilt längstens für ein halbes Jahr.
4. In den Pausen bleiben die Schüler auf dem Schulhofe; sie sollen der Gemeinschaft der Schule nicht ohne Not entzogen werden.
5. Anträge auf Schulgeldbefreiung müssen zu Beginn eines Schuljahres, spätestens 8 Tage vor Schulbeginn mit eingehender Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht werden, andernfalls können sie keine Berücksichtigung ſinden. Es können nur Wirklich begabte Kinder mit starkem Streben bedacht werden.
6. Im gleichen Sinne werden die Lehrmittel, soweit die Hilfsbücherei reicht, verwandt; diese Bücher müssen schonsam behandelt werden; andernfalls muß Ersatz gefordert werden.
7. Die Eltern unserer kleineren Schüler bitten wir, sich doch recht oft um den Zustand der Hefte und Bücher zu kümmern.
8. Die Schule verbietet:
a) das Rauchen in der Oeffentlichkeit,
b) den Besuch von Schankstätten, in denen alkoholische Getränke verabreicht werden. Sie glaubt, daß der Genuß von Alkohol und Nikotin dem jugendlichen Organismus schadet, daß Wirtschaften nicht die geeigneten Erholungsstätten für unsere Jugend sind. Sie glaubt sich dabei eins mit der Elternschaft und erwartet deren Unter- stützung. Im Einverständnis mit dem Elternbeirat legt sie den Eltern ferner dringend ans Herz, die Vereinstätigkeit ihrer Kinder zu überwachen. Es ist mit den An- forderungen, die die Schule heute stellt, nicht verträglich, wenn die Jugend durch andere Interessen übermäßiig angespannt und von der Schule abgezogen wird.
Rinteln, den 25. März 1926.
Dr. Hoernedke,
Studiendirektor.
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