Jahrgang 
1926
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VII. Die wichfigſfen Erlalle und Verfügungen der Behörden.

des Prov. Schulkoll. v. 31. Juli 25: Die Benutzung der Schüler- und Studentenherbergen wird empfohlen.

des Prov. Schulkoll. v. 20. Mai 25: Es wird nochmals auf den hohen Wert des Schwimmunterrichts hin- gewiesen.

Erl. v. 20. Nov. 25: Die Zahl der Wandertage wird auf etwa 9° im Jahre festgesetzt; für die Oberstufe ist ausserdem eine mehrtägige Wanderung einmal jährlich erwünscht.

Erl. v. 10. Febr. 26: Neben unterrichtliche Belehrungen über Gesundheitslehre hat eine nachhaltige erziehliche Beein- flussung zu treten, die die Schüler an die ständige Beobachtung der notwendigen Gesund- heitsregeln gewöhnt.

Erl. v. 3. Sept. 25: Unsere Jugend soll im Sinne des Nat ur- und Heimatschutzes erzogen werden; insbes. soll vor Schädigung der heimischen Vogelwelt gewarnt werden.

des Prov. Schulkoll. v. 5. Febr. 26: Es wird ein Flugblatt empfohlen, das an unsere Jugend die Bitte richtet, bei Aus- flügen usw. mit der Tier- und Pflanzenwelt schonend umzugehen.(Das Flugblatt ist in den unteren Klassen verteilt worden.)

Erl. v. 22, Febr. 26: An die Stelle der bisherigen Versicherung gegen Unfall während des Turnunterrichts tritt eine neueSchülerunfallversicherung, der sämtliche Schüler der staatlichen höheren Schulen ange- schlossen sind. Sie erstreckt sich auf alle Unfälle:

1. auf dem Schulgrundstück; 2. ausserhalb des Schulgrundstücks bei Veranstaltungen der Schule, auch während der Ferien usw.; 3. auf dem Wege vom und zum Schulgrundstück; 4. bei Veranstaltungen eines Schülervereins. Der Versicherungsbeitrag beträgt im Jahre für jeden Schüler 0,65 RM.

Erl. v. 27. Juni 25: Von dem zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres ab dürfen neue Lehrgänge nur noch in der Einheitskurzschrift begonnen werden; 2 Wochenstunden dürſten auf der Mittelstufe für die erste Er- lernung sowie zur Befestigung und Erweiterung des Erlernten ausreichen.

Erl. v. 12. Mai 25: Oeffentliche Strassen- und Haussammlungen werden nur genehmigt, wenn als Sammler keine Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren verwandt werden.

Erl. v. 3. Sept. 25: Verbot parteipolitischer Betätigung der Schüler: eine starke Inanspruchnahme für schulfremde und von der Schule ablenkende Interessen gefährdet die wissensehaftliche Ausbildung der Jugend.

Erl. v. 25. Febr. 20: Das Schulgeld beträgt jährlich 200 RM. Von dem Schulgeldaufkommen steht ein Betrag bis zu 20 v. H. für Geschwisterermässigung und zur Förderung begabter, bedürftiger Schüler zur Verfügung. Die Auslese soll nach Begabung erfolgen; nur für die Schüler sollen öffentliche Mittel aufgewandt werden, deren Persönlichkeit und Leistungen solche Aufwendungen rechtfertigen. Dabei soll nicht einseitig die ver- standesmässige Begabung, auch nicht äusseres Wohlverhalten gewertet werden, sondern die ganze Persönlichkeit.

Erl. v. 21. Aug. 25: Warnung vor medizinischem Studium. Erl. v. 27. Juli 25: Hinweis auf die Polizeioffizierslaufbahn.

Erl. v. 14. Jan. 26: Bekanntgabe der Eröffnung von 3 pädagogischen Akademien zur Ausbildung künftiger Volksschullehrer; Meldungen sind durch die Anstaltsleiter auf dem Dienstwege vorzulegen.

Erl. v. 2. Mai 25: Neuregelung des Privatunterrichts in der Musik, die in Rücksicht auf die steigende Bedeutung der Musikpflege für Schule, Haus und Leben die Unterrichtssuchenden vor Benachteiligung durch unzulänglichen oder schädlichen Unterricht bewahren, befähigte Lehrkräfte schützen und ungeeignete fern- halten soll.

Ferienordnung für das Schuljahr 1926/7.

Osterferien: Sonnabend, 27. März Dienstag, 13. April; Pſingstferien: Freitag, 21. Mai Dienstag, 1. Juni;

Sommerferien: Freitag, 2. Juli Dienstag, 3. August; Herbstferien: Dienstag, 28. September Mittwoch, 13. Oktober; Weihnachtsferien: Donnerstag, 23. Dezember Freitag, 7. Januar; Osterferien: Sonnabend, 9. April 1927.