Jahrgang 
1925
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Am 17. und 24. Februar hielt der Direktor öffentliche Vorträge über weltpolitische Zusammen- hänge der Gegenwart, an denen die Schüler der oberen Klassen teilnahmen.

Zu Ehren des verstorbenen Reichspräsidenten Ebert veranstaltete die Schule am 4. März eine Gedächtnisfeier. Musikalische Darbietungen umrahmten die Ansprache, die der Direktor hielt.

Am 10. und 11. März fand die Reifeprüfung statt; den Vorsitz führte am ersten Tage Herr Vizepräsident Dr. Borbein, am zweiten der Direktor. 14 Prüflinge bestanden. Am 14. März mittags 12 Uhr wurden sie feierlich aus dem Verbande der Schule entlassen. 7

Am 18. März starb Herr Prof. Haesecke, der von 1875 bis 1918 Lehrer der Anstalt ge- wesen war. Er wurde am 21. März zu Grabe getragen.

Am 20. März feierte der verdienstvolle frühere Direktor des Gymnasiums, Herr Geheimrat Dr. Heldmann, sein goldenes Doktorjubiläum. Eine Abordnung aus dem Kollegium unter Führung des Direktors überbrachte dem fast 83 jährigen Jubilar die Glückwünsche, die dieser in voller geistiger und körperlicher Frische entgegennehmen konnte.

Am 4. April wurde das Schuljahr mit einer gemeinsamen Feier geschlossen, in der der Direktor zugleich dem scheidenden Seminarmusiklehrer Schaller Worte des Dankes für die der Anstalt geleistete Arbeit widmete.

8. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörden. a) Die Organisation der Schule betreffend:

1. Min.-Erl. vom 30. Sept. 1924: Das Französische wird wieder nach Quarta zurückverlegt und beginnt mit 3 Stunden. Deutsch, Latein und Geschichte verlieren je 1 Stunde.

2. Min.-Erl. vom 31. Okt. 1924: Der Minister veröffentlicht die neuen Stundentafeln, die den Lehrplänen für die höheren Schulen zugrunde gelegt werden.

3. Min.-Erl. vom 20. Mai 1924: Der wahlfreie Unterricht ist nicht in die Pflichtstundenzahl der Lehrer einzurechnen. Die Kosten sind auf die Teilnehmer zu verteilen.

b) Die körperliche Ausbildung und den Schutz vor ÜUnfällen betreffend:

1. Min.-Erl. vom 24. Juni 1924: Der Minister bezeichnetdie unmittelbare und mittelbare Förderung der körperlichen Ertüchtigung der Jugend als eine der vornehmsten Aufgaben der höheren Schulen.Die Pflege der Leibesübungen und der körperlichen Ertüchtigung soll den Raum haben, die ihnen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Notlage der Jugend und der Ge- staltung des Gesamtplanes gewährt werden kann. Vorgesehen sind lehrplanmässig 4 Stunden wöchentlich, die invollem Umfange verbindlich sind. Daneben bleibt der monatliche Wandertag bestehen.

Wie an den Turnstunden haben an den Spielnachmittagen sämtliche Schüler teilzunehmen mit Ausnahme der auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses befreiten. Auch die Fahrschüler dürfen von der Teilnahme nicht entbunden werden, da es sich um einen Teil