Jahrgang 
1915
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firmieren zu lassen. Nur dann ist es der Schule möglich, in ihrem Stundenplan auf die Konfirmandenstunden die von ihr selbst gewünschte Rücksicht zu nehmen.

Infolge einzelner Anfragen wird auch hier darauf hingewiesen, dass die Schüler beim Turnunterricht besondere Turnschuhe 2u tragen haben, welche mit dem Namen des Schülers zu bezeichnen sind.

Der Anfang und der Schluss der Ferien im Schuljahre 1915 sind unter Nr. II S. 12 angegeben.

Das Schulgeld beträgt entsprechend den für die preussischen Gymnasien allgemein geltenden Bestimmungen in den Klassen Sexta bis Untersekunda 130 Mk. jährlich, also 32,50 Mark vierteljährlich; für die Klassen Obersekunda und Unter- und Oberprima 150 Mark jährlich, also 37,50 Mark vierteljährlich. An Aufnahmegebühr sind 4,50 Mark zur Gymnasialkasse zu zahlen.

Schulgelderlass können und dürfen nur solche Schüler genießen, die sichere Gewähr für ihr Fortkommen auf der Schule bieten, d. h. mindestens genügende geistige Anlagen besitzen, sich gut führen und fleißig sind. Werden Frei- schüler nicht versetzt, so sollen sie das Beneficium der Freischule verlieren. Schülern der unteren Klassen kann nur ausnahmsweise das Beneficium der Frei- schule und zwar erst nach dem ersten halben Jahre ihres Eintritts in die Schule verliehen werden.

Für die Benutzung der Gymnasialbadeanstalt ist eine Mark und für Schwimmunterricht eine weitere Mark zu zahlen. Verf. des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 27. 10. 1914, S. 12 626.

Für die Abschrift eines Reifezeugnisses oder eines Abgangs- zeugnisses sind 3 Mark, für die zweite Ausfertigung oder Abschrift des Zeugnisses über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst sind 50 Pfennig zur Gymnasialkasse zu zahlen.

Abgehende Schüler müssen spätestens vor dem Beginn des neuen Unterrichts Vierteljahres abgemeldet werden. Wird dies unterlassen, so haben sie noch für das neue Vierteljahr das Schulgeld zu zahlen.

Die Aufnahmeprüfung der neu eintretenden Schüler findet für Sexta Montag, 29. März, für alle anderen Klassen Freitag, 16. April, vormittags von 8 Uhr an im Gymnasialgebäude statt.

Rinteln, im März 1915.

Der Königliche Gymnasial-Direktor:

Geh. Studienrat Dr. Heldmann.