Jahrgang 
1915
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Die Verwaltung dieses Schülerheims führt ein vom Kreise gewähltes Kuratorium, bestehend aus dem Landrat des Kreises, dem Gymnasialdirektor und einem Mitgliede des Kreisausschusses. Das Schülerheim bietet Raum für 15 Pfleglinge. Aufgenommen werden evangelische Schüler aller Klassen des Gymnasiums, welche bisher in ihrer sittlichen Führung zu Bedenken keinen Anlass gegeben haben. Schüler, welche wegen unangemessenen Betragens von anderen Anstalten entfernt sind, bleiben grundsätzlich von der Aufnahme ausgeschlossen. Der Pensionspreis beträgt für das Vierteljahr 250 Mlk., für Söhne von unbemittelten Landgeistlichen 175 Mk. Daneben sind der Verwaltung vierteljährlich 50 Mk. für Wäsche, Taschengeld etc. zur Verfügung zu stellen. Der Eintritt kann, soweit Platz vorhanden ist, jederzeit erfolgen, der Austritt nur nach vierteljährlicher Kündigung. Auf Wunsch werden auch Schüler katholi- scher Ronfession aufgenommen; sie haben sich aber den aus dem evangelischen Charakter der Anstalt sich

ergebenden Ordnungen zu fügen.

Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) die Fertigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; c) praktische Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) Kenntnis der wichtigsten biblischen Geschichten.

Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich, ja nicht einmal erwünscht.

Die Herren Geistlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche sich mit der Vorbereitung von Knaben für unser Gymnasium beschäftigen, ersuche ich im Interesse ihrer Zöglinge wie unserer Schule, sich bei ihrem Unterrichte nur der in der Anstalt eingeführten Lehrbücher zu bedienen und sich möglichst an den Gang des Gymnasialunterrichts anschliessen zu wollen. Exemplare dieses Jahresberichtes stehen auf Verlangen gern zu Diensten.

An die Eltern und verantwortlichen Pensionshalter un- serer Schüler richte ich die ganz besondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen, wosie eines Rates, einer Belehrung oder Aufklärung seitens der Schule bedürfen, sichohne weiteres an mich oder den Herrn Ordinarius oder die Lehrer ihrer Söhne wenden zu wollen. Die Sprechstunden der Lehrer sind auf den Stundenplänen vermerkt, die in den Klassenzimmern und auf dem untern Gange des Schulgebäudes an- geheftet sind.

Leider kommt es gar zu häufig vor, dass die Schüler in derersten HälftedesSchuljahres es an Fleiss und Eifer fehlen lassen, und dass Eltern wieSchüler hoffen, es könne das im Sommer Versäumte durch vermehrte Anstrengung im Winter nachgeholt werden. Eine Nichtversetzung zu Ostern ist meistens die unausbleibliche Folge. Die Eltern werden deshalb gebeten, die Fort- s chritte ihrer Söhne auch im Sommer mit Aufmerksamkeit zu verfolgen und sich zu diesem Zwecke bald nach Ostern mit den Lehrern, besonders den Ordinarien ihrer Söhne in Verbindung zu setzen. Eine rechtzeitige Aussprache ist für beide Teile nutzbringend und wird von der Schule gern und immer dank- bar aufgenommen. Dagegen ist es zwecklos und unerwünscht, wenn die Eltern erst in den letzten Wochen vor der Versetzung, wo selbst der beste Rat zu spät kommt, mit Fragen, Bitten Dund Vorstellungen an den Direktor und die Lehrer herantreten.

In betreff des Konfirmandenunterrichts spreche ich die dringende Bitte aus, die Schüler möglichst während desBesuchs der Tertia kon