firmieren zu lassen. Nur dann ist es der Schule möglich, in ihrem Stundenplan auf die Konfirmandenstunden die von ihr selbst gewünschte Rücksicht zu nehmen.
Infolge einzelner Anfragen wird auch hier darauf hingewiesen, dass die Schüler beim Turnunterricht besondere Turnschuhe zu tragen haben, welche mit dem Namen des Schülers zu bezeichnen sind.
Der Anfang und Schluss der Ferien im Schuljahre 1912 sind unter No. II S. 18 angegeben.
Das Schulgeld beträgt entsprechend den für die preussischen Gymnasien allgemein geltenden Bestimmungen in den Klassen Sexta bis Untersekunda 130 Mark jährlich, also 32,50 Mark vierteljährlich; für die Klassen Obersekunda und Unter- und Oberprima 150 Mark jährlich, also 37,50 Mark vierteljährlich. An Aufnahmegebühr sind 4,50 Mark zur Gymnasialkasse zu zahlen.
Für die Abschrift eines Reifezeugnisses oder eines Abgangs- zeugnisses sind 3 Mark, für das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst oder für dessen Abschriftt sind 50 Pfennig zur Gymnasialkasse zu zahlen.
Abgehende Schüler müssen spätestens vor dem Beginn des neuen Unterrichts Vierteljahres abgemeldet werden. Wird dies unterlassen, so haben sie noch für das neue Vierteljahr das Schulgeld zu zahlen.
Die Aufnahmeprüfung der neu eintretenden Schüler findet für alle Klassen ausser für Sexta Montag, 15. April, vormittags von 8 Uhr an im Gymnasialgebäude statt.
Rinteln, im März 1912.
Der Königliche Gymnasial-Direktor:
Dr. Heldmann.


