Jahrgang 
1912
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gegeben haben. Schüler, welche wegen unangemessenen Betragens von anderen Anstalten entfernt sind, bleiben prinzipiell von der Aufnahme ausgeschlossen. Der Pensionspreis beträgt für das Vierteljahr 250 Mk., für Söhne von unbemittelten Landgeistlichen 175 Mk. Daneben sind der Verwaltung vierteljährlich 50 Mk. für Wäsche, Taschengeld etc. zur Verfügung zu stellen. Der Eintritt kann, soweit Platz vorhanden ist, jederzeit erfolgen, der Austritt nur nach vierteljährlicher Kündigung. Auf Wunsch werden auch Schüler katholi- scher Konfession aufgenommen; sie haben sich aber den aus dem evangelischen Charakter der Anstalt sich ergebenden Ordnungen zu fügen.

Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer

Schrift; b) die Fertigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; c) praktische Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) Kenntnis der wichtigsten biblischen Geschichten.

Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich, ja nicht einmal erwünscht.

Die Herren Geistlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche sich mit der Vorbereitung von Knaben für unser Gymnasium beschäftigen, ersuche ich im Interesse ihrer Zöglinge wie unserer Schule, sich bei ihrem Unterrichte nur der in der Anstalt eingefühnrten Lehrbücher z2u bedienen und sich in ihrer Methode möglichst an den Gang des Gymnasialunterrichts anschliessen zu wollen. Exemplare dieses Jahresberichtes stehen auf Verlangen gern zu Diensten.

An die Eltern und verantwortlichen Pensionshalter un- serer Schüler richte ich die ganz besondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen. wosie eines Rates, einer Belehrung oder Aufklärungseitens der Schulebedürfen, sichohne Wweiteres an mich oder den Herrn Ordinarius oder die Lehrer ihrer Söhne wenden zu wollen. Die Sprechstunden der Lehrer sind auf den Stundenplänen vermerkt. die in den Klassenzimmern und auf dem untern Gange des Schulgebäudes an- geheftet sind.

Leider kommt es gar zu häufig vor, dass die Schüler in der ersten Hälfte des Schuljahres es an Fleiss und Eifer fehlen lassen, und dass Eltern wie Schüler hoffen, es könne das im Sommer Versäumte durch vermehrte Anstrengung im Winternach geholt werden. Eine Nichtversetzun g zu Ostern ist meistens die unausbleibliche Folge. Die Eltern werden deshalb gebeten, die Fort- schritte ihrer Söhne auch im Sommer mit Aufmerksamkeit zu verfolgen und sich zu diesem Zwecke bald nach Ostern mit den Lehrern, besonders den Ordinarien ihrer Söhne in Verbindung zu setzen. Eine rechtzeitige Aussprache ist für beide Teile nutzbringend und wird von der Schule gern und immer dank- bar aufgenommen. Dagegen ist es zwecklos und unerwünscht, wenn die Eltern erst in den letzten Wochen vor der Versetzung, wo selbst der beste Rat zu spät kommt, mit Fragen, Bitten und Vorstellungen an den Direktor und die Lehrer herantreten. 4

In betreff des Konfirmandenunterrichts spreche ich die dringende Bitte aus, die Schüler möglichst während des Besuchs der Tertia kon

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