Jahrgang 
1909
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beim Turnunterricht besondere Turnschune zu tragen haben, welche mit dem Namen des Schülers zu bezeichnen sind.

Im Schuljahre 1900 dauern die Osterferien vom 3. bis 19. April, die Pfingstferien vom 25. Mai bis 3. Junj, die Sommerferien vom 2. Juli bis 3. August, die Herbstferien vom 25. September bis 11. Oktober, die Weih- nachtsferien vom 23. Dezember mittags bis 7. Januar 1910, die Osterferien 1910 vom 19. März bis 4. April(jedesmal Tag des Schulschlusses und des Schulanfangs).

Das Schulgeld beträgt entsprechend den für die preussischen Gymnasien all- gemein geltenden Bestimmungen in den Klassen Sexta bis Untersekunda 130 Mark jährlich, also 32,50 Mark vierteljährlich; für die Klassen Obersekunda und Unter- und Oberprima 150 Mark jährlich, also 37,50 Mark vierteljährlich. An Aufnahmegebühr sind 4,50 Mark zur Gymnasialkasse zu zahlen.

Für die Abschrift eines Reifezeugnisses oder eines Abgangs- zeugnisses sind 3 Mark, für das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst oder für dessen Abschrift sind 50 Pfennig zur Gymnasialkasse zu zahlen.

Abgehende Schüler müssenspätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche eines Unterrichts-Vier- teljahres abgemeldet Wer den. Wird dies unterlassen oder erfolgt die Ab- meldung gar erst nach Beginn des neuen Vierteljahres, so haben sie noch für dieses das Schulgeld zu zahlen. Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums vom 21. November 1898 S. 7311.

Die Aufnahmeprüfung der neu eintretenden Schüler findet Montag, 19. April, vor- mittags von 8 Uhr an im Gymnasialgebäude statt.

Rinteln, im März 1900.

Der Königliche Gymnasial-Direktor:

Dr. Heldmann.