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Für den Gesanguntericht wurden angekauft eine Klavierpartitur und 15 Stimmen zu Beckers Zigeuner, sowie 5 Exemplare des dazu gehörigen verbindenden Textes „Zigeunerblut“ von Kurt Geissler.
Der Lehrmittelapparat für den Zeichenunterricht ist vermehrt worden durch eine Anzahl von Gebrauchsgegenständen, vier Mosaikplatten, 5 grosse Vasen, 1 Muschel und einen Kreisring aus Pappe zur Benutzung beim Freihandzeichnen.
Für den Tunrunterricht ist nichts Neues beschafft worden.
Für die Badeanstalt ist eine einfache Uhr angekauft worden.
VI. Stiftungen undh Anterstützungen.
Aus der Unterstützungsbibliothek konnten auch in diesem Jahre wieder einer Anzahl bedürftiger Schüler die nötigen Schulbücher zur Benutzung gegeben werden.
VII. Mitteilungen an die Schüler und Sltern.
Höherer Weisung zufolge wird an dieser Stelle folgender Auszug aus einem Erlasse des Herrn Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten vom 20. 5. 1880 zum Abdruck gebracht:
„Die Straſen, welche die Schulen verpflichtet sind, über Teilnehmer an verbotenen Verbin- dungen zu verhängen, treffen in gleicher oder grösserer Schwere die Eltern als die Schüler selbst. Es ist zu erwarten, dass dieser Gesichtspunkt künftig ebenso, wie es bisher öfters geschehen ist, in Gesuchen um Milderung der Strafen wird zur Geltung gebracht werden, aber es kann demselben eine Berücksichtigung nicht
in Aussicht gestellt werden.
„Ausschreitungen vorzubeugen, welche die Schule, wenn sie eingetreten sind, mit ihren schwersten Strafen verfolgen muss, ist Aufgabe der häuslichen Pflicht der Eltern oder ihrer Stellver-— treter. In die Zucht des Elternhauses selbst weiter als durch Rat, Mahnung und Warnung einzugreiſen, liegt ausserhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule; und selbst bei auswärtigen Schülern ist die Schule nicht in der Lage, die unmittelbare Aufsicht über ihr häusliches Leben zu führen, sondern sie hat nur deren Wirksamkeit durch ihre Anordnungen und ihre Kontrolle zu ergänzen. Selbst die gewissenhaftesten und auf- opferndsten Bomühungen der Lehrerkollegien, das Unwesen der Schülerverbindungen zu unter— drücken, werden nur teilweisen uud unsichern Erfolg haben, wenn nicht die Erwachsenen in ihrer Gesamtheit, insbesondere die Eltern der Schüler, die Personen, welchen die Aufsicht über auswärtige Schüler anver- traut ist, und die Organe der Gemeindeverwaltung, durchdrungen von der Uberzeugung, dass es sich um die sittliche Gesundheit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltslos unterstützen. Wenn die städtischen Behörden ihre Indignation über zuchtloses Treiben der Jugend mit Entschiedenheit zum Ausdruck und zur Geltung bringen und wenn sie und andere um das Wohl der Jugend besorgte Bürger sich entschliessen, ohne durch Denunziation Bestrafung herbeizu-


