Jahrgang 
1899
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Desgl. vom 8. Juni 1898, S. 3960. Das Königl. Provinzial⸗Schulkollegium behält ſich das Recht vor, auch künftig die Wiederinkursſetzung der Inhaberpapiere der Anſtalt ſelbſt zu bewirken.

Desgl. vom 16. Juni 1898, S. 3972. Naturwiſſenſchaftlicher Ferienkurſus in Frank⸗ furt a. M. vom 3. bis 15. Oktober.

Desgl. vom 20. Juni 1898, S. 3740. Ein franzöſiſcher und deutſcher Fortbildungs⸗ kurſus findet in Marburg vom 4. bis 29. Juli ſtatt.

Desgl. vom 27. Juni 1898, S. 4350. Ein 21 Wochen dauernder Kurſus für Turn⸗ lehrer findet in Bonn vom 15. Oktober an ſtatt.

Desgl. vom 16. Juli 1898, S. 4421 macht auf die Gefahren beim Radfahren auf⸗ merkſam und teilt Beſtimmungen für radfahrende Schüler mit.

Desgl. vom 16. Juli 1898, S. 4871. Die Direktoren haben die dem Prüfungs⸗ kommiſſar zur Auswahl vorzulegenden Aufgaben für die ſchriftliche Reifeprüfung in Bezug auf ihre Zweckmäßigkeit ſorgfältig zu prüfen und über die Befolgung der Beſtimmungen der Reife⸗ prüfung zu wachen.

Desgl. vom 15. Oktober 1898, S. 3661 teilt aus einem Miniſterialerlaß vom 20. Mai 1898 Vorſchriften mit zur Verhütung der Gefahr auſteckender Augenkrankheiten.

Desgl. vom 21. Oktober 1898, S. 6511 empfiehlt auf Grund eines Miniſterial⸗ Erlaſſes ein in Aquarellfarben gemaltes und bei Ulrich Meyer in Berlin erſchienenes Kunſtblatt: Panorama von Jeruſalem mit der Erlöſerkirche.

Desgl. vom 21. November 1898, S. 7311 beſtimmt, daß künftig die Abmel⸗ dungen von Schülern ſpäteſtens in der auf den Tag des Schulſchluſſes folgenden Woche eines Unterrichts-Vierteljahres zu erfolgen haben, damit die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes für ein weiteres Vierteljahr vermieden werde. Der Direktor wird jedoch ermächtigt, in beſonderen Fällen auf Anſuchen dieſe Friſt um einige Tage zu verlängern, wenn bei der Abmeldung zu Weihnachten oder Oſtern dieſe Friſt ſchon vor dem 2. Januar oder 1. April ablaufen würde.

Miniſterial⸗Erlaß vom 25. Oktober 1898, U. III B 2830. Bei der Heizung der Turnhalle iſt eine Luftwärme von 12150 Cels. als die geeignetſte anzuſehen; die untere Grenze von 120 ſoll auch bei ſtrenger Kälte erreicht werden. An jedem Turntage ſind Fußboden und Geräte der Turnhalle von Staub und Schmutz zu reinigen.

Desgl. vom 26. Oktober 1898, U. II, 2538. Solche Abiturienten, welche ſich dem Maſchinenbaufache widmen und ſpäter in den Staatsdienſt treten wollen, müſſen vor dem Beſuche der techniſchen Hochſchule zunächſt ein halbes Jahr als Eleven unter der Aufſicht und Leitung des Präſidenten einer Königl. Eiſenbahndirektion durch⸗ machen. Die Direktoren haben ſolche Abiturienten ausdrücklich auf dieſe Beſtimmung hinzuweiſen.

Desgl. vom 31. Oktober 1898, B. N. 2722. Anträge auf Verleihung von

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