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Verfügung des Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 3. Juli 1897, S. 4481 teilt die neue Gehaltsordnung für die Lehrer an den höheren Schulen mit.
Desgl. vom 16. Auguſt S. 5091 empfiehlt den archäologiſchen Anzeiger(Berlin bei Reimer).
Desgl. vom 20. Auguſt 1897, S. 4791 giebt zur Ergänzung des phyſikaliſchen Lehr⸗ apparats ein Verzeichnis notwendiger und wünſchenswerter Inſtrumente.— Auf den hierauf er⸗ ſtatteten Bericht hat der Herr Miniſter für 398 M. phyſikaliſche Inſtrumente der Anſtalt als Ge⸗ ſchenk überwieſen.(Mitgeteilt durch Verfügung vom 15. Dezember 1897, S. 7561.
Miniſterial⸗Erlaß vom 24. Juli 1897, U. II 1621 beſtimmt, daß auch den nicht⸗ etatsmäßigen Hülfslehrern das durch die neue Gehaltsordnung beſtimmte Gehalt(1700, 1900, 2100 M.) gewährt werde.
Verfügung des Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 3. Auguſt 1897, S. 3001 teilt mit, daß der Herr Miniſter durch Erlaß vom 28. April und 3. Mai über die Entwicklung der gymnaſialen Lehranſtalten des Amtsbereichs im allgemeinen ſeine Befriedigung zu erkennen gegeben habe und daß die Fortſchritte, die die Prozentſätze der verſetzten Schüler im allgemeinen aufweiſen, recht erfreulich ſeien.
Desgl. vom 18. Okt. 1897, S§. 6321 teilt einen Runderlaß des Herrn Miniſters vom 11. Oktober mit, welcher die Vereinfachung des Schreibwerks verfügt.
Desgl. vom 13. November 1897, S. 6993 empfiehlt für Lehrer⸗ und Schülerbibliotheken angelegentlichſt den Ankauf des Prachtwerks: Deutſchlands Seemacht von Wislicenus.
Desgl. vom 26. November 1897, S. 6998 dringt auf die Empfehlung und Verwendung von Stahlfedern deutſcher Herſtellung.
Desgl. vom 7. Dezember 1897, S. 7464 empfiehlt die Anſchaffung der Onckenſchen Feſtſchrift: Unſer Heldenkaiſer.
Desgl. vom 16. Dezember 1997, S. 6766. Die Zeugniſſe über die beſtandene Abſchluß⸗ prüfung, ſowie Reifeprüfungs⸗ und Abgangszeugniſſe ſind künftig gebührenfrei. Für zweite und weitere Ausfertigungen aber ſind bei den erſteren 0,50 M., bei den beiden letzteren je 3 M. Ge⸗ bühren zu erheben.
Desgl. vom 23. Dezember 1897, S. 7754 teilt einen Miniſterial⸗Erlaß vom 14. Dez. mit, wodurch der Anſtalt zwei von der Vereinigung der Kunſtfreunde hergeſtellte Reproduktionen der Rethelſchen Freskogemälde im Rathausſaale zu Aachen(Karl der Große in der Maurenſchlacht und Zerſtörung der Irmenſäule) als Geſchenk des Herrn Miniſters der Anſtalt überwieſen werden.
Verfügung des Kgl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 10. Februar 1898 S. 713 ermächtigt'auf Grund des Miniſterial⸗Erlaſſes vom 30. Januar U. II, 81 ein für allemal die Direktoren, die für reif erklärten Abiturienten nach gewiſſenhaftem Ermeſſen ſchon vor dem Schluſſe
des Unterrichts zu entlaſſen und den Zeitpunkt der Entlaſſung ſelbſtändig zu beſtimmen. 3


