Jahrgang 
1896
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Zeichenapparat: Angekauft wurden 11 Gipsmodelle und ein Anſchauungsapparat für die Centralprojektion.

Turnapparat: Angekauft wurden: 1 fournierte Slahlreckſtange, 1 Ziehtau, 1 Spring⸗ ſchnur.

Außerdem wurden der Anſtalt durch M. E. vom 7. Mai 1875 folgende Spielgeräte überwieſen: 3 Schleuderbälle, 6 Schlagbälle, 12 Gummibälle, 4 Filzbälle und 6 Schlaghölzer.

VI. Stiftungen und Unterſtützungen von Schülern.

Aus der Unterſtützungs⸗Bibliothek konnten auch in dieſem Jahre wieder einer Anzahl bedürftiger Schüler die nötigen Schulbücher zur Benutzung gegeben werden.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Auf höhere Anordnung wird folgender Erlaß des Herrn Miniſters der geiſtlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten vom 11. Juli 1895 U. II. Nr. 11731 zur allgemeinen Kenntnis gebracht:

Durch Erlaß vom 21. September 1892 U. II. 904 habe ich das Königliche Provin⸗ zial⸗Schulkollegium auf den erſchütternden Vorfall aufmerkſam gemacht, der ſich in jenem Jahre auf einer Gymnaſialbadeanſtalt ereignet hatte, daß ein Schüler beim Spielen mit einer Salon⸗ piſtole von einem Kameraden ſeiner Klaſſe erſchoſſen und ſo einem jungen hoffnungsreichen Leben vor der Zeit ein jähes Ende bereitet wurde. Ein ähnlicher, ebenſo ſchmerzlicher Fall hat ſich vor Kurzem in einer ſchleſiſchen Gymnaſialſtadt zugetragen. Ein Quartaner verſuchte mit einem Teſching, das er von ſeinem Vater zum Geſchenk erhalten hatte, im väterlichen Garten im Beiſein eines andern Quartaners Sperlinge zu ſchießen. Er hatte nach vergeblichem Schuſſe das Teſching geladen, aber in Verſicherung geſtellt und irgendwo angelehnt. Der andere ergriff und ſpannte es, hierbei ſprang der Hahn zurück, das Gewehr entlud ſich und der Schuß traf einen inzwiſchen hinzugekommenen, ganz nahe ſtehenden Sextaner in die linke Schläfe, ſo daß der Knabe nach ¾ Stunden ſtarb.

In dem erwähnten Erlaſſe hatte ich das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium angewieſen, den Anſtaltsleitern ſeines Aufſichtsbezirks aufzugeben, daß ſie bei Mitteilung jenes ſchmerzlichen Ereigniſſes der ihrer Leitung anvertrauten Schuljugend in ernſter und nachdrücklicher Warnung vorſtellen ſollten, wie unheilvolle Folgen ein frühzeitiges unbeſonnenes Führen von Schußwaffen nach ſich ziehen kann, und wie auch über das Leben des zurückgebliebenen unglücklichen Mitſchülers für alle Zeit ein düſterer Schatten gebreitet ſein muß.

Gleichzeitig hatte ich darauf hingewieſen, daß Schüler, die ſei es in der Schul