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Desgl. vom 5. Mai 1891, S. 2240; der Herr Juſtizminiſter hat in einer an die Ober⸗ ſtaatsanwälte erlaſſenen Verfügung beſtimmt, daß, wenn gegen einen Schüler einer öffent⸗ lichen Lehranſtalt wegen eines Verbrechens, eines Vergehens oder einer Uebertretung das Verfahren eröffnet oder die öffentliche Klage erhoben wird, hiervon ſofort unter kurzer Angabe der Veranlaſſung oder unter Mitteilung der Anklageſchrift dem zuſtändigen Schulvorſtande Nachricht zu geben iſt.
Desgl. vom 22. Mai 1891, S. 609; ordnet Maßregeln zur Verhütung der Verbreitung der Tuberkuloſe an.
Miniſterial-Erlaß vom 24. Dezember 1891, U. III, 4237 gibt Weiſungen betr. Lüftung und Reinhaltung der Turnhallen zum Schutz der Geſundheit der turnenden Schüler.
Verf. Kgl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 12. Januar 1892, S. 102; die von dem Kgl. Staatsminiſterium erlaſſenen Beſtimmungen betr. Änderungen in dem Berechtigungsweſen der preußiſchen höheren Lehranſtalten werden mitgeteilt.
Desgl. vom 16. Januar 1892,§. 201; die von dem Herrn Miniſter durch Verfügung vom 6. Januar U. II. 3373 erlaſſenen Lehrpläne und Prüfungsordnungen für die höheren Schulen werden mitgeteilt; dieſelben ſollen vom Schuljahr 183%, ab zur Durchführung gelangen.
Desgl. vom 14. März 1892, S. 1319; der Direktor wird beauftragt bei der bevorſtehenden Entlaſſungsprüfung die Geſchäfte des Königlichen Kommiſſars zu verſehen.
Miniſterial-Erlaß vom 22. März 1892, U. II, 529; das Schulgeld bei dem hieſigen Gymnaſium wird vom 1. April l. J. ab auf 110 M. jährlich feſtgeſetzt.
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III. Chronik der Schule.
Montag den 6. April 1891 wurde, nachdem vormittags die Prüfung der neu eintreten⸗ den Schüler ſtattgefunden hatte, nachmittags 4 Uhr das Schuljahr in üblicher Weiſe eröffnet.
Hülfslehrer Sonne war an das Königl. Gymnaſium zu Dillenburg, Hülfslehrer Boſſe an das Königl. Friedrichsgymnaſium zu Kaſſel berufen worden; Hülfslehrer Gutheil gab ſeine unentgeltliche Beſchäftigung an der Anſtalt auf.
Die Pfingſtferien dauerten vom 16. bis 20. Mai.
Am 3., 4. und 5. Juni nahm der Königliche Provinzialſchulrat Herr Geh. Regierungs⸗ rat Dr. Lahmeyer eine Reviſion der Anſtalt vor.
Die Sommerferien dauerten vom 6. Juli bis 1. Auguſt.
Vom 11. bis 14. Auguſt wurden von drei Oberprimanern die ſchriftlichen Ent⸗ laſſungsprüfungsarbeiten angefertigt.
Durch Verfügung Kgl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 14. Auguſt wurde Hülfslehrer


