Jahrgang 
1892
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 25. April vormittags 8 Uhr mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler.

Bei der Meldung zur Aufnahme ſind die Geburts⸗ und Impfſcheine, ſowie die Zeugniſſe über den bisherigen Unterricht, bezw. das Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule vorzulegen. Für auswärtige Schüler unterliegt die Wahl der Wohnung nach§ 25 der Schulord⸗ nung der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors.

Mit dem neuen Schuljahre treten die neuen Lehrpläne in Kraft, welche weſentliche Ver⸗ änderungen in den Unterrichtsbetrieb bringen. Die Zahl der lateiniſchen und griechiſchen Lehrſtunden wird erheblich vermindert, dagegen die der deutſchen und der Turnſtunden vermehrt. Der Unter⸗ richt im Franzöſiſchen beginnt erſt in Quarta. Für die Schüler der Oberklaſſen wird von jetzt ab auch im Engliſchen Unterricht erteilt werden; die Teilnahme daran iſt freiwillig.

Rinteln, 2. April 1892.

Der Königliche Gymnaſial⸗Direktor: Dr. Büsgen.

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