Jahrgang 
1889
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Desgl. vom 3. Mai 1888, S. 1965; es wird eine Miniſterialverfügung vom 11. April 1888 U. II. 8891 mit Vorſchriften, nach denen bei der Neuanſchaffung von Schulbänken zu ver⸗ fahren iſt, in Abſchrift mitgeteilt.

Desgl. vom 2. Juni 1888; S. 2889, dasMerkbuch, Alterthümer aufzugraben und auf⸗ zubewahren wird zur Anſchaffung für die Bibliothek empfohlen.

Miniſt.⸗Verfügung vom 19. Juni 1888, B. 2509 II; zufolge Allerhöchſten Erlaſſes Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königs wird angeordnet, daß für weiland Seine Majeſtät den Hochſeligen Kaiſer und König Friedrich eine Gedächtnisfeier am 30. Juni in allen Lehranſtalten und Schulen der Monarchie ſtattfinde.

Verf. Kgl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 15. Aug. 1888, S§. 4162, wodurch angeordnet wird, daß die Sedanfeier diesmal, da der 2. September auf einen Sonntag fällt, am 1. September abgehalten werde. 2.

Miniſt.⸗Verfügung vom 23. Juli 1888, B. 2405; zufolge Allerhöchſten Erlaſſes Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königs wird angeordnet, daß in allen Schulen der Monarchie die Geburts⸗ und Todestage der Hochſeligen Kaiſer Wilhelm J. und Friedrich fortan als vaterländiſche Gedenk⸗ und Erinnerungstage begangen werden; zugleich wird Vorſchrift gegeben, wie dieſe Anordnung auszuführen iſt.

Verf. Kgl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 16. Januar 1889; es werden aus der SchriftSchule und Auge von Dr. Schmidt⸗Rimpler zwei auf die Schulbänke und auf die Reinigung der Schulräume bezügliche Stellen zu beſonderer Beachtung mitgeteilt.

Desgl. vom 19. Januar 1889, S. 67; durch Erlaſſe des Herrn Miniſters iſt die Frei⸗ heit der Lehrerſöhne von der Entrichtung des Eintrittsgeldes und der Gebühren für Abgangs⸗ und Reifezeugniſſe aufgehoben; auch dürfen bei Verſetzungen von Beamten die Söhne derſelben von den gedachten Gebühren nicht befreit werden.

Desgl. vom 18. Februar 1889, 8. 747; das Übereinkommen der deutſchen Staats⸗ regierungen betreffend die gegenſeitige Anerkennung der von den Gymnaſien, bezw. Realgymnaſien (Realſchulen 1. Ordnung) ausgeſtellten Reifezeugniſſe wird mitgeteilt.

III. Chronik der Schule.

Montag den 9. April 1888 wurde, nachdem vormittags die Prüfung der neu eintretenden Schüler ſtattgefunden hatte, nachmittags 4 Uhr das Schuljahr in üblicher Weiſe eröffnet.

Mit dem Schluſſe des Winterhalbjahres hatten zwei Lehrer die Anſtalt verlaſſen, die ihr bis dahin mit treuem Eifer und reichem Erfolg ihre Thätigkeit gewidmet hatten; der Ober⸗ lehrer Dr. Schmidt war an das Kgl. Gymnaſium zu Hersfeld verſetzt, der Hülfslehrer Dr. Euler zum ordentlichen Lehrer am Kgl. Gymnaſium zu Marburg ernannt worden. An die Stelle des