Jahrgang 
1849
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13 angemeldet; sie wurden sämmtlich und zwar Sopp, weil er den zweijährigen Cursus in Prima zu beendigen im Begriff stand, die übrigen jedoch, welche erst drei Semester der Prima angehört, nur ausnahmsweise durch besondern Conferenzbeschluss der Lehrer zur Prüfung zugelassen. Die schriftliche Prüfung wurde am 21. August und an den 4 folgen- den Tagen, die mündliche dagegen am 8. und 9. Septhr. vollzogen.

Das heilige Abendmahl wurde am 3. Septbr. von Lehrern und Schülern gefeiert, nachdem Tages zuvor Pf. Meurer durch eine Rede im Gymnasium dazu vorbereitet hatte.

Am 23. und 24 Septbr fanden die nicht öffentlichen Prüfungen sämmtlicher Klassen Statt, am 25. Seplbr. die Bekanntmachung der halbjährigen Versetzungen, sowie die feier- liche Entlassung der pro maturitate Geprüften.

Die Eröiffnung des Wintercursus erfolgte, nach Ablauf der I4tägigen Herbstferien, am 16. October. Während der Weihnachtsferien, welche vom 24. December bis zum 4. Januar dauerten, versammelte sich das Gymnasium am Sylvesterabend und beschloss auch dieses Mal unter Theilnahme eines sehr zahlreichen Publikums das alte Jahr mit einem feierlichen Actus. Den Eingang machte der Chorgesang von O. LorenzDanket dem Herrn; hierauf folgten, obwohl durch vierstimmige Gesänge von Cherubini und Mozart, so wie durch eine vierhändige Mozartische von 2 Primanern auf dem Clavier vorgetragene Ouverture getrennt, 2 Redeversuche von 2 Primanernüber den weisen Zeitgebrauch undüber das Dunkel der Zukunft und ein Dichtungsversuch, in welchem ein Primaner das neue Jahr begrüsste.

Sogleich nach dem Wiederbeginnen der Schulen meldeten sich die Primaner August Sostmann aus Rinteln, welcher im 4 Semester, und Adolph Schilling aus Rinteln, welcher im 3. Semester die erste Klasse besuchten, zur Maturitätsprüfung an. Sie wur- den beide, Schilling jedoch nur ausnahmsweise durch genehmigenden Beschluss Eines hohen Ministeriums d. J. zugelassen. Die schriftliche Prüfung wurde auf den 26. Febr. und die nächstfolgenden Tage, die mündliche auf den 9. März festgesetzt.

Durch Beschluss Kurfürstl. Ministeriums d. J. vom 24. April 1848 zu Nr. 4300 D. M. Pr. wurden die Directoren der sämmtlichen Gymnasien aufgefordert, mit ihren Lehrercollegien über den Zustand der Gymnasien, die etwa nöthigen Reformen sowohl in Beziehung auf den Gymnasialorganismus überhaupt, als auch in Bezug auf die besondern Einrichtungen, den Lehrstoff, die Lehrmethode etc. in Berathung zu treten und über die ausgesprochenen Ansichten und Wünsche zu berichten.

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