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Der Vorſtand des Geflügel⸗f, Vogelzucht⸗ und Vogelſchutzvereins hat der Realſchule 15 Niſtkäſten überlaſſen mit der Beſtimmung, ſie an diejenigen Schüler zu verteilen, die ſich durch ihre Mitarbeit an den Beſtrebungen des Vogelſchutzes beſonders ausgezeichnet haben. Wir danken dem Verein für die Güte und werden ſeine Arbeit in unſeren Schülerkreiſen ſtets unterſtützen.
Das Schuljahr ſchließt am Samstag, den 2. April 1927.
V. Mitteilungen
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 25. April 1927.
Durch Verfügung des Landesamts für das Bildungsweſen vom 28. Februar 1927 iſt das Schulgeld mit Wirkung vom I. April 1927 an wie folgt feſtgeſetzt:
jährlich monatlich ANR AmM. a) Voller Satz................. 210 V 12,50 b) Ermäßigung bei gleichzeitiger Schulausbildung von 2 und mehr Geſchwiſtern bei 2 Geſchwiſtern auf je........ 174 14,50 „ 3„„„........ 138 11,50 „ 4„„„........ 108 9,00 „ 5„„„...... 78 6,50 „ 6„„„„........ 48 4,00
Die Erfahrungen der letzten 2 Jahre nötigen die Direktion, die Bitte auszuſprechen, das Schulgeld pünktlich bis zum Ende eines jeden Monats zu zahlen. Freiſtellen können auf Machſuchen und unter Erweis der Bedürftigkeit ſolchen Schülern verliehen werden, die durch gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelloſes Verhalten ſich auszeichnen. Die Geſuche ſind jedes Jahr in der erſten Schulwoche erneut einzureichen.
Durch Verfügung des Landesamtes für das Bildungsweſen iſt den Schülern die Teil⸗ nahme an der Schülerverſicherung bei der Naſſauiſchen Tandesverſicherungsbank mit einer Jahresprämie von 75 K.Pfg. für den Schüler vom 1. April 1927 an zur Pflicht gemacht.


