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nicht aus Oppenheim ſind und täglich zu Fuße, mit dem Rade oder mit der Bahn hier⸗ her kommen müſſen, ſind namentlich dieſe Unfällen mancherlei Art ausgeſetzt. 70 unſerer Schüler haben von der Verſicherung Gebrauch gemacht. Wir bemerken, daß die Schüler am beſten zu Beginne des Sommerhalbjahres eintreten. Der jährliche Beitrag von einer Mark iſt am Anfange des Schuljahres fällig. Die Verſicherung gilt für ein Schuljahr, läuft jedoch weiter, wenn nicht zwei Wochen vor Ablauf ſchriftlich gekündigt wird. Geht der Schü⸗ ler auf eine andere Lehranſtalt über, ſo gilt die Verſicherung noch bis Ende des Vertrags⸗ jahres. Bei jedem anderen Abgange von der Schule erliſcht ſie. Jeder Unfall muß der Schul⸗ leitung unverzüglich ſchriftlich angezeigt werden, auch iſt ſpäteſtens am zweiten Tage ein Arzt zuzuziehen.— In dieſem Zuſammenhange wollen wir darauf hinweiſen, daß wir an ſich kei⸗ nen Einwand erheben, wenn die auswärtigen Schüler ihre Fahrräder im Schulhofe unterſtellen, irgend welche Verantwortung ſür dieſe Räder können wir jedoch nicht übernehmen.
Der Geſundheitszuſtand der Lehrer und Schüler war im abgelaufenen Schuljahre im allgemeinen gut. Aſſeſſor Fluch war am 11. Mai 1916, Profeſſor Götz vom 26. 8. bis 8 9 1916 und Oberlehrer Dr. Keller am 17. 2. 1917 durch Krankheit am Unterrichte ge⸗ indert.
Den Freunden der Schule danken wir für die Geſchenke, die ſie der Bücherei und den Sammlungen gemacht haben. Mit beſonderem Danke erwähnen wir Herrn Fabrikanten Os⸗ kar Hube zu Oppenheim, der uns regelmäßig die von Dr. Traub zu Dortmund bearbeiteten „Eiſernen Blätter“ zugehen ließ. Sie wurden mit Auswahl in IIb ausgehängt und, ſoweit dies nötig erſchien, mit den Schülern beſprochen. Ferner ſchulden wir Dank der Eiſenhand⸗ lung von Schweizer, die auch in dieſem Jahre die Nägel für unſere Granate ſtiftete.
IV. Mitteilungen.
1. Aufnahme und Schulbeginn.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule und die Vorſchule mußten auch in dieſem Jahre ſchon im Februar erſtattet werden. Doch werden weitere Meldungen noch am Montage, dem 16. April, Vormittags 49 Uhr, vom Direktor entgegengenommen.
Bei der Meldung iſt ein Geburtsſchein, in welchem der Rufname unterſtrichen ſein muß, vorzulegen, ferner eine Beſcheinigung über Impfung oder Wiederimpfung und von denjenigen, die bereits eine andere Schule beſucht haben, das Abgangszeugnis. Für den Fall, daß der anzumeldende Schüler an Kurzſichtigkeit, Schwerhörigkeit oder anderen Gebrechen leidet, bittet der Unterzeichnete, ihm dies mitteilen zu wollen, damit die gebührende Rückſicht im Unterrichte genommen werden kann. Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 16. April, von 19 Uhr ab ſtatt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 17. April, um 8 Uhr.
In die Sexta können Knaben eintreten, die ſpäteſtens am 30. September 1907 geboren ſind, wenn ſie folgende Kenntniſſe nachweiſen: Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung geläufig zu leſen; ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kenntnis der Begriffswörter, deren Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur die Hauptzeiten; Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen im Zahlenkreis bis 1000, dabei auch die Teilung mit zwei⸗ ſtelligem Teiler.


