Jahrgang 
1900
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Grossherzogliches Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, hat genehmigt, dass die Herbstferien in unserer ausschliesslich Weinbau treibenden Gegend künftig in denjenigen Fällen, wo der Anſang der Weinlese auf Montag, Dienstag oder Mittwoch ſestgesetzt wird, mit dem vorhergehenden Samstag, sonst aber mit dem der Weinlese vorangehenden Mittwoch, jedoch jedeufalls spätestens am 15. Oktober beginnen.

Die elektrische Beleuchtung wurde in diesem Jahre im Konferenzzimmer, im Amtszimmer des Direktors und in einzelnen Räumen des dritten Stockes eingeführt. Zugleich bewilligten uns die Herren Stadtverordueten 4 Räume für Unterbringung der physikalischen und der chemischen Sammlung. So wurde es uns möglich, für die aus- wärtigen Schüler ein Wartezimmer einzurichten. Für diese Opferwilligkeit sprechen wir den städtischen Behörden auch an dieser Stelle aufrichtigen Dank aus.

Ebenso danken wir den Freunden der Schule für die Geschenke, die sie der Bibliothek und den Sammlungen im abgelaufenen Schuljahr gemacht haben.

V. Mitteilungen.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Realschule und die Vorschule nimmt der unterzeichnete Direktor Montag den 23. April von 9 12 Uhr auf seinem Amts- zimmer entgegen. Bei der Meldung sind der Geburtsschein mit unterstrichenem Ruf- namen, der Impfschein, bei überschrittenem 12. Jahre die Bescheinigung der zweiten Impfung und ein Abgangszeugnis vorzulegen, wenn der Schüler von einer anderen Schule kommt. Für den Fall, dass der anzumeldende Schüler an Kurzsichtigkeit, Schwer- hörigkeit oder anderen Gebrechen leidet, bittet der Unterzeichnete, ihm dies mitteilen zu wollen, damit die nötige Rücksicht im Unterricht genommen werden kann. Die Aufnahmeprüfungen finden an demselben Tag von 2 Uhr ab statt. Der Unterricht beginnt Dienstag den 24. April um 7 ½ Uhr.

Nachdem der Lehrplan für die Realschulen des Grossherzogtums(Darmstadt 1899, Buchhandlung Grossherzoglichen Staatsverlags) umgearbeitet worden ist, wird denjenigen Schülern, welche die vorgeschriebene Abschlussprüfung bestanden haben, bereits nach dem Durchlaufen der seitherigen 2. Klasse, die künftig Untersecunda heisst, die wissen- schaftliche Befähigung zum einjährigen Dienst zugesprochen werden. Während die unterste Klasse seither in der Regel nur solche Knaben aufnahm, die das 10. Lebens- jahr zurückgelegt hatten, so genügt von jetzt ab für den Eintritt in die Sexta das zurückgelegte 9. Lebensjahr.

Bei der Aufnahme in diese Klasse sind folgende Kenntnisse nachzuweisen: Fähig- keit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen; ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora; Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

In die unterste Abteilung der Vorschule können die Knaben eintreten, die spätestens den 30. September 1894 geboren sind.

Wir empfehlen den Eltern, welche ihre Söhne unserer Anstalt anvertrauen wollen, sie möglichst früh aufnehmen zu lassen, da der Eintritt in eine höhere Klasse als die