Jahrgang 
1899
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Durch Miniſt.⸗Verfügung vom 3. Febr. wurden dem unterz. Direktor die Befugniſſe des Regierungs⸗Kommiſſars bei der diesjährigen Reifeprüfung übertragen.

Durch Allerhöchſte Dekrete wurde der Gr. Direktor auf ſein Nachſuchen und unter Anerkennung ſeiner treu geleiſteten Dienſte mit Wirkung vom 1. April d. J. an in den Ruheſtand verſetzt und der Großh. Gymnaſiallehrer Dr. Dor feld aus Gießen zu ſeinem Nachfolger ernannt.

Nachdem die Geſundheit des unterz. Direktors bereits 1888/89 aufs ſchwerſte gelitten hatte, verabſchiedet er ſich nunmehr mit dieſem Jahresberichte von der hieſigen Anſtalt, an der es ihm vergönnt war, noch zehn Jahre in einträchtigem Zuſammenwirken mit dem Lehrer⸗ Kollegium zu arbeiten.

5. Bekanntmachung, die Einteilung und Berechtigung der Anſtalt, ſowie die Aufnahne der Schüler betr.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 10. April. Die Anmeldungen der

neu eintretenden Schüler nimmt an dieſem Tage von 3 bis ½ 10 Uhr der Amtsnach⸗ folger des unterzeichneten Direktors auf dem Amtszimmer entgegen. Die Aufnahmeprüfungen finden an demſelben Tage von 10 Uhr ab ſtatt. . Bei der Meldung zur Aufnahme iſt außer dem Abgangszeugnis der etwa vorher beſuchten Schule der Impſchein und ein Auszug aus dem ſtandesamtlichen Geburtsregiſter vorzulegen, worin nach Miniſterial⸗Verfügung vom 21. Oktober 1891 der Rufname durch Unterſtreichung hervorgehoben ſein ſoll, falls mehrere Vornamen vorliegen.

In die unterſte Abteilung der in zwei Klaſſen 4 Jahrgänge umfaſſenden Vorſchule können die Knaben eintreten, die ſpäteſtens den 30. September 1893 geboren ſind, in die 6. Klaſſe der Realſchule die bis zum genannten Termine 1889 Geborenen.

Die Anforderungen an die für Klaſſe 6 zu Prüfenden ſind: 1) Fähigkeit deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen; 2) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter; 3) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; 4) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.

St 8 Reifezeugnis der erſten Klaſſe berechtigt zum Eintritt in den einjährig⸗freiwilligen ienſt.

Das Schulgeld beträgt für Kl. 14 64 Mk., für Kl. 58 52 Mk.; für die Lateiner in Kl. 14 20 Mk., in Kl. 5 7a(Vorſchule A) 12 Mk. mehr.

Die Latein mit Erfolg lernenden Schüler können in die entſprechende Klaſſe der Heſſiſchen Realgymnaſien ohne Prüfung, aus Klaſſe 1 alſo nach der Unterprima übertreten.

Hinſichtlich der Schüler, die auf eine andere höhere Lehranſtalt, insbeſondere auf ein Gymnaſium, überzutreten beabſichtigen, iſt rechtzeitige Beſprechung mit dem Direktor oder mit dem Vertreter der klaſſiſchen Philologie erwünſcht.

Der Direktor iſt jeden Morgen auf dem Amtszimmer zu ſprechen.

Oppenheim, im März 1899. Großherzogliche Direktion der Realſchule.

Dr. Schneider.