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an allen(d. h. nach dem Lehrplan obligatoriſchen) Unterrichtsgegenſtänden teilge⸗ nommen hat.“.4.
Endlich weiſen wir darauf hin, daß wir von November an Arbeitsſtunden für die ſich dazu meldenden Schüler eingerichtet hatten und um ſo mehr glaubten den Betreffenden Gelegen⸗ heit zu ruhiger und beaufſichtigter Anfertigung ihrer Schularbeit geben zu ſollen, als 25 Schüler privatim ihre Arbeit unter Aufſicht von Lehrern der Anſtalt fertigen(17%).
7. Bekanntmachung,
die Einteilung und Berechtigung der Anſtalt, ſowie die Aufnahme in dieſelbe betreffend.
Die Vorſchule zerfällt in die vollſtändig getrennten Klaſſen VIII und VII. Die 6⸗ und 7jährigen Knaben gehören nach VIII, die 8⸗ und gjährigen nach VII. Erſtere müſſen ſpäteſtens vor dem 30. September das 6. Jahr vollenden.
Außer der Vorſchule enthält die Anſtalt 6 Klaſſen und Parallel⸗Abteil. für Latein von Kl. VIIa an. Der einjährige, erfolgreiche Beſuch der I. Klaſſe berechtigt zum Eintritt in den einjährig⸗freiwilligen Dienſt. Durch die Lateinabteilungen, deren Beſuch nicht verbindlich iſt, iſt ein Anſchluß an die entſprechenden Klaſſen der Realgymnaſien hergeſtellt.
Das Schulgeld beträgt für die Klaſſen VIII— V 48 Mark, für Kl. IV— I 60 Mark. Die Lateinſchüler zahlen in VIIa— V 12, in IV— I 20 Mark mehr. Der zweite Bruder genießt eine Ermäßigung von ⅓, der dritte und folgende von ½ des Schulgeldes.
Der unterzeichnete Direktor nimmt die Anmeldungen auf dem Amtszimmer Samstag den 19. April vormittags von 8— 12 Uhr entgegen, ſoweit ſie nicht ſchon vorher erfolgt ſind. Dabei werden Impf⸗ und Geburtsſchein, ſowie das Zeugnis der etwa bisher beſuchten Schule vorgelegt.
Die Prüfung der neuangemeldeten Schüler findet Montag den 21. April von 8 Uhr ab ſtatt; der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt am ſelben Tage um 2 Uhr.
Oppenheim, im März 1890.
Großherzogliche Direktion der Realſchule. Dr. Schneider.
Die vorgeſehene wiſſ. Beilage konnte nicht erſcheinen, da die Zentralſtelle für Programmen⸗ tauſch in Leipzig allein 835 Exemplare beſtellte.


