4. Unfall⸗Verſicherung der Schüler.
Seit 1. Oktober 1924 beſteht an unſerer Schule wieder eine Unfall⸗Verſicherung für Schüler bei der „Rhenania“ zu Köln am Rhein. Da viele unſerer Schüler nicht aus Offenbach ſind und täglich zu Fuße, mit dem Rade oder mit der Bahn hierherkommen müſſen, ſind namentlich dieſe Unfällen mancherlei Art aus⸗ geſetzt. Bis jetzt ſind 59 unſerer Schüler verſichert. Die Verſicherung umfaßt Unfälle auf dem Schulgrund⸗ ſtücke, das heißt im Schulgebäude und auf dem Schulhofe, ferner bei allen Veranſtaltungen der Schule (Ausflügen uſw.) und auf dem ununterbrochenen Wege zu und von der Schule. Die Verſicherungsgebühr richtet ſich nach der beantragten Höhe der Entſchädigung und ſchwankt zwiſchen 3 Mark und 9 Mark jährlich. Die Verſicherung gilt für ein Schuljahr. Geht der Schüler auf eine andere Lehranſtalt über, ſo gilt die Berſicherung noch bis Ende des Vertragsjahres. Bei jedem anderen Abgange von der Schule erliſcht ſie. Jeder Unfall muß der Schulleitung unverzüglich ſchriftlich angezeigt werden, auch iſt ſpäteſtens am zweiten Tage ein Arzt zuzuziehen.— In dieſem Zuſammenhange wollen wir darauf hinweiſen, daß wir an ſich keinen Einwand erheben, wenn die Schüler ihre Fahrräder in unſerer Fahrradhalle unterſtellen, irgend welche Verantwortung für dieſe Räder können wir nicht übernehmen.
5. Geſundheitliche Winke.
Die Lehrer der Anſtalt ſind beſtrebt, geſundheitsſchädliche Einflüſſe während des Unterrichts von den Schülern fernzuhalten. Wir bitten die Eltern, auch bei den Arbeiten zu Hauſe der Pflege der Augen, der Haltung beim Schreiben und Leſen und ſo fort die nötige Aufmerkſamkeit zu ſchenken.— Da es wiſſen⸗ ſchaftlich erwieſen iſt, daß das Rauchen und der Genuß geiſtiger Getränke für das Jugendalter bis zur Erlangung der vollen körperlichen Reife in beſonderem Grade nachteilig und gefährlich wirken und außerdem eine ernſte Erſchwerung jeder unterrichtlichen und erzieheriſchen Tätigkeit bedeuten, ſo bitten wir das Elternhaus, auch in dieſer Hinſicht die Arbeit der Schule zu unterſtützen.
6. Schule und Haus.
Da nur durch enges Einvernehmen der Schule mit dem Hauſe Erfolge auf dem Gebiete des Unter⸗ richtes und der Erziehung erreicht werden können, ſo bitten wir die Angehörigen unſerer Schüler, in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunſt oder ein Rat erwünſcht ſcheint, ſich vertrauensvoll mit dem Fachlehrer, Klaſſenlehrer oder dem Unterzeichneten in Verbindung zu ſetzen. Wir empfehlen ihnen beſonders darauf zu achten, daß die Schüler ihre Arbeiten richtig einteilen und die Arbeiten in ſauberer Schrift anfertigen. Nützlich dürfte es ſein, wenn die Eltern von den Klaſſenarbeiten, die, wie ihnen zu Anfang eines jeden Halbjahres bekanntgegeben wird, an beſtimmten Tagen geſchrieben und zurückgegeben werden, regel⸗ mäßig Einſicht nehmen. Bemerken ſie einen erheblichen Rückſchritt in den Leiſtungen, oder erhalten ſie von der Schule eine Mitteilung über irgend welche Mängel, ſo erſuchen wir um Rückſprache, die wir ſtets freudig begrüßen. Indeſſen müſſen wir erwarten, daß die Eltern im Laufe des Schuljahres, ſolange nötigenfalls noch Abhilfe geſchaffen werden kann, nicht jedoch erſt zur Zeit der Verſetzung ſich an uns wenden. Wünſchen ſie Auskunft über Betragen und Leiſtungen in den verſchiedenen Fächern, ſo iſt es nötig, daß der Beſuch ein bis zwei Tage vorher angezeigt wird. Während des Unterrichts ſind jedoch die Lehrer wegen der Störung der Lehrſtunden nicht zu ſprechen. Die Sprechſtunden werden zu Beginne des Schuljahres den Eltern mitgeteilt. Wünſchen ſie zu anderer Zeit mit einem Lehrer ſich zu beſprechen, ſo iſt vorherige Vereinbarung nötig.
Der Direktor iſt an den Schultagen in der Regel vormittags zwiſchen 11 und 12 Uhr in ſeinem Amts⸗ zimmer zu ſprechen.
Direktion der Heſſiſchen Oberrealſchule am Friedrichsplatz K. Henſing
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