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wurden eifrig betrieben. Ein stattliche Zahl Wetturner stellte sich bei dem am Ludwigstage vom Verein„Jung- deutschland“ veranstalteten Jugendfeste ein. Neben einer grossen Zahl preisgekrönter Einzelturner erhielten die Faustballmannschaften der lib und lla Ehrendiplome, und unserer Ruderermannschaft gelang es, den Wanderpreis wiederzugewinnen.
Die beiden im friedlichen Wettkampfe eifrig arbeitenden Schülerstenographenvereine„Gabelsberger“ und„Stolze-Schrey“ haben auch im abgelaufenen Schuljahre anerkennenswerte Leistungen im Wettschreiben erzielt und viele Preise errungen.
Leider haben wir auch den Tod zweier sehr strebsamer und braver Schüler zu beklagen. Am 19. August 1912 wurde der Obersekundaner Hermann Vogler im elterlichen Hause von schwerem Leiden durch den Tod erlöst, nachdem er während des Sommers vergebens Heilung in den Wäldern des Odenwaldes gesucht hatte. In ihm hat die lla ihren besten Schüler verloren. Am 4. November 1912 verunglückte auf dem Sachsenhäuser Lokalbahnhof beim Aussteigen der Sextaner Alfred Jung. Mit den Eltern betrauern auch wir den Tod des fleissigen und freundlichen Jungen.
X. Ferien-Ordnung im Schuljahre 1918-191ʃ4.
Osterferien: von Sonntag, den 16. März, bis Sonntag, den 30. März 1913.
Pfingstferien: von Sonntag, den 11. Mai, bis Sonntag, den 18. Mai 1913.
Sommerferien: von Sonatag, den 6. Juli, bis Sonnatag, den 3. August 1913.
Herbstferien: von Sonntig, den 28. September, bis Sonntag, den 12. Oktober 1913. Weihnachtsferien: von Sonntag, den 21. Dezember 1913, bis Sonntag, den 4. Januar 1914. Schuljahrsschluss: 4. April 1914.
XI. Bekanntmachungen.
1I. Zur Rücksprache mit den Eitern unserer Schüler sind der Direktor und die Lehrer stetsgerne bereit; doch kann eine Besprechung mit Rücksicht auf die damit verbundene Störung des Unterrichtsbetriebes während der Unterrichtsstunden selbst nicht stattfiaden.
Der Direktor ist an Schultagen in der Regel von 11— 12 Unr vormittags auf seinem Amtszimmer im Schul- gebäude zu sprechen. Es empfiehlt sich vorherige Anmeldung, wenn es sich um Auskunft über Leistungen der Schüler handelt, damit der Direktor oder der Klassenführer sich vorher mit den Fachlehrern besprechen kann,
2. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Schüler angehalten, in ihr Aufgabenheft einzutragen, an welchen Tagen eine Schularbeit geschrieben, die korrigierte Arbeit zurückgegeben wird und die Verbesserung- der Schularbeit zu liefern ist. Zvischen dem Tage der Rünkgabe und dem der Lieferung der Verbesserung sind die Hefte in den Händen der Schüler.— Diese Einträge müssen die Schüler ihren Eltern zur Unterschrift vorlegen.
3. Dringend erwünscht ist, dass die Eltern ihre Sönne von ungeeigneter oder gar schädlicher Lektüre fernhalten. Den Eltern steht in diesem Kampfe gegen die Schund- und Schmutzliteratur die Unterstützung der Schule in vollem Masse zur Seite. Die beste Abwehr gegen die jetzt allseitig erkannte Gefahr bilden gute Schülerbüchereien, die wir für alle Klassen von Sexta aufwärts eingerichtet haben.
4. Es wird auf§§ 5 nnd 7 der Schulordaung aufmerksam gemacht, wonach jede Versäumnis von Lehr. stunden, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten ausser in beglaubigten Nottällen oder infolge unvermeidlicher Hindernisse strafbar ist, wenn nicht vorher Urlaub eingeholt ist.— Urlaubsbewilligung im Anschluss an die Ferien ist in der Regel unzulässig.


